Gründercoaching Deutschland – Mit Unterstützung in die Selbstständigkeit

***Das Gründercoaching Deutschland ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Es wurde abgelöst durch die BAFA-Beratungsförderung. Weitere Informationen zum BAFA-Nachfolgeprogramm des Gründercoachings Deutschland finden Sie hier.***

***Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr zur Förderung von Beratungsleistungen erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme: Kontaktdaten von DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH***

Das Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW ist die erste Adresse, um Sie bei der Unternehmensgründung zu unterstützen.

Allgemeines zum Gründercoaching Deutschland

Das Gründercoaching Deutschland unterstützt Existenzgründer bei der Anfangs- und Festigungsphase der Gründung. Während dieser Phasen fördert das GCD die Beratung und das Coaching für Unternehmensgründer. Ziel des Förderprogrammes ist es, die Erfolgsaussichten von Existenzgründungen zu erhöhen.

Was wird gefördert?

Die GCD-Förderung unterstützt verschiedene Coaching-Maßnahmen, die der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Förderfähig sind sämtliche Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen sowie zum Erstellen von Marktstudien und zur Ausarbeitung von Marketingstrategien.

Sämtliche Maßnahmen, die vor der Gründung durchgeführt werden, sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen. Ebenfalls nicht anrechenbar sind Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsbelangen. Nicht geltend gemacht werden können außerdem die Ausarbeitung von Verträgen, die Beratung zur Buchführung, die Erstellung von EDV-Software oder die Aufstellung von  Jahresabschlüssen.

Was ist die Förderquote beim Gründercoaching Deutschland?

Einen Zuschuss vom Gründercoaching Deutschland erhält der Unternehmer in Höhe von 50% oder max. 2.000€ (in den alten Bundesländern) bzw. in Höhe von 75% oder max. 3.000€ (in den neuen Bundesländern). Gefördert wird das Netto-Beraterhonorar in Höhe von maximal 4.000€ bzw. ein maximales Tageshonorar von 800€.

Wer kann Gründercoaching Deutschland beantragen?

Förderberechtigt sind alle klein- und mittelständischen Existenzgründer mit einem Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Geschäftsbereich in der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Dienstleistungsgewerbe, etc.) oder im Bereich der Freien Berufe liegt.

Um förderberechtigt zu sein, darf die Gründung oder Unternehmensübernahme nicht länger als 2 Jahre zurückliegen, sie muss aber bereits erfolgt sein.

Wichtig ist, dass die Existenzgründung mit dem Ziel der Vollexistenz erfolgt ist.

Wie kann man Gründercoaching Deutschland beantragen?

Der Ablauf des Antrags verläuft in mehreren Phasen.

Zu Beginn steht die Antragsphase. Der Antrag wird über einen Regionalpartner der KfW gestellt. Bevor ein Antrag gestellt wird, erfolgt ein persönliches Gespräch mit Ihrem Regionalpartner. Einen Berater wählen Sie bei der Antragstellung aus. Danach fügen Sie die notwendigen Daten online über die KfW-Antragsplattform hinzu. Ihre Angaben werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Dieses Antragsformular ist von Ihnen auszudrucken und zu unterzeichnen. Anschließend reichen Sie sowohl das Antragsformular (im Original) als auch eine De-minimis-Erklärung bei Ihrem Regionalpartner ein.

Im Anschluss folgt die Beratungsphase. Nachdem Sie eine Zusage der KfW erhalten haben, schließen Sie einen Beratungsvertrag mit Ihrem Berater ab. Inhalt des Vertrages sind die Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars, die Anzahl der Tagewerke sowie der Beratungszeitraum.

Nach der Beratungsphase folgt die Abrechnungsphase. Diese tritt nach Beendigung des Coachings ein. In dieser Phase erstellt Ihr Berater einen schriftlichen Abschlussbericht. Hier werden die Inhalte des Coachings und die wesentlichen Ergebnisse dokumentiert. Der Abschlussbericht muss nur nach besonderer Aufforderung der KfW vorgelegt werden. Das Coaching ist gegenüber der KfW abzurechnen, dies wird mit Hilfe des Schlussverwendungsnachweises erbracht. Diesem ist die Gesamtrechnung des Beraters sowie Ihr Kontoauszug als Zahlungsnachweis hinzuzufügen. Diese Unterlagen sind spätestens 6 Monate nach dem Datum der Zusage vollständig vorzulegen.

Wo kann ich Gründercoaching Deutschland beantragen?

Wir begleiten Sie bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an.

Wo finde ich einen Berater?

Um sich als Berater für das Gründercoaching Deutschland zu qualifizieren, muss der Berater den Richtlinien gemäß gewisse Beratereigenschaften erfüllen und bei der KfW gelistet sein. Sie können uns direkt ansprechen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Mehr als 10 Jahre Erfahrung
  • Maximale Erfolgsquote
  • Vom BMWK im Programm go-inno autorisiert
  • TÜV zertifiziert

Newsletter

Kostenfreier Fördercheck

Kostenfrei & unverbindlich 30 minütigen Termin auswählen