Zentrales Technologieprogramm Saar

Das ZTS – Zentrales Technologieprogramm Saar ist das landesweite, saarländische Förderprogramm für den Bereich Technologie und Innovation. Es soll Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, darin bestärken, neue Produkte und Technologien zu entwickeln, um so dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben.

Welche Projekte kommen für eine Förderung mit ZTS – Zentrales Technologieprogramm Saar – in Frage?

Förderfähig sind

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen im Saarland
  • die Neueinstellung von FuE-Personal
  • die Beauftragung von externen Forschungs- und Entwicklungsleistungen
  • die gemeinsame Projektdurchführung mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Wer ist förderberechtigt durch das Zentrale Technologieprogramm Saar?

Unternehmen, die ihre Betriebsstätte im Saarland haben und privatwirtschaftlich geführt werden, können einen Antrag auf Förderung durch das regionale Technologie- und Innovationsprogramm des Saarlandes stellen. Weiterhin können auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen vom Programm profitieren, wenn sie im Saarland angesiedelt sind und beim geförderten Projekt mit einem Unternehmen zusammenarbeiten.

Wie hoch ist die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Saarland?

Die Fördermittel werden als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt. Sie stammen aus Mitteln des Saarlandes selbst und aus dem Fond für regionale Entwicklung, den die Europäische Union zur Verfügung stellt.

Was?Kleine UnternehmenMittlere UnternehmenGroße Unternehmen
Einzelbetriebliche Technologieprojekte45 % der Kosten als Zuschuss35 % der Kosten als Zuschuss25 % der Kosten als Zuschuss
Neue Beschäftigungsverhältnisse mit qualifiziertem Forschungs- und EntwicklungspersonalMaximal 24.000 €

 

(50% des nachgewiesenen Bruttomonatsgehalts (bis 2.000 €) für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten)

 

Welche Richtlinien gelten bei der Förderung durch das Zentrale Technologieprogramm Saar?

Es gilt für die Förderung der FuE-Projekte im Saarland der Artikel 25 der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation“. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) regelt die Vergabe von Zuschüssen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Grundsätzlich untersagen die Gesetze der EU, dass einzelne Länder ihren Unternehmen staatliche Beihilfen geben. In der AGVO werden bestimmte Subventionen des Staats von dieser Regelung ausgenommen. Darunter fallen auch die „Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen“, zu denen auch das Zentrale Technologieprogramm Saar zählt.  (Quelle: Förderdatenbank des Bundes)

Weiterhin gilt für die Förderung die Deminimis-Verordnung der Europäischen Union. Deminimis heißt, dass das Beihilfeprogramm nicht gesondert durch die europäische Union genehmigt werden muss.

Das Zentrale Technologieprogramm Saar unterliegt somit gesetzlichen Regelungen, die auch für  andere Förderprogramme wie z.B. ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand gelten.

Weitere Informationen

Sie sind ein saarländisches Unternehmen und möchten sich über Ihre Fördermöglichkeiten informieren? Sprechen Sie uns an! Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich Technologie, Innovation und Förderung und begleiten unsere Kunden auf dem Weg zu einem erfolgreichen Förderprojekt. Unsere Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Sie!

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Hier lesen Sie mehr zu den Vorteilen von Technologieförderung für Unternehmen.

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