Beantragung der Forschungszulage: 83 Prozent Erfolgsquote

83 Prozent Erfolgsquote bei der Beantragung der Forschungszulage bei der Bescheinigungsstelle – das zeigt eine neue Auswertung der Bundesregierung der steuerlichen Forschungsförderung. Rund 2.417 Anträge gingen bisher bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein.

Auswertung nach Unternehmensgrößen und Wirtschaftszweigen

UnternehmensgrößeAnträge
0-9507
10-49638
50-249579
>250653
ohne Zuordnung40

Die eingereichten Anträge verteilen sich relativ gleichmäßig auf die unterschiedlichen Unternehmensgrößen. Die meisten Anträge kamen von größeren Unternehmen (über 250 Mitarbeiter). Prinzipiell ist die Forschungszulage offen für alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe. Die Forschungszulage ist somit eine Ergänzung zur klassischen Projektförderung. Damit haben Unternehmen, die beispielsweise keinen Zugang zu Projektförderung (z.B. ZIM) haben, die Möglichkeit auf FuE-Förderung.

Außerdem ist die steuerliche Forschungsförderung ein branchenoffenes Förderprogramm. Die meisten Anträge kamen aus dem Bereich des Maschinenbaus. Des weiteren steuerten die EDV-Branche, optische Erzeugnisse und die chemische Industrie einen Großteil der Anträge bei.

2 Schritte zur Beantragung der Forschungszulage

Beantragung der Forschungszulage DORUCON

Der erste Schritt ist die Beantragung der Bescheinigung. Das kann jederzeit erfolgen, also vor, während oder nach dem FuE-Projekt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft daraufhin, ob die beschriebenen Projekte den FuE-Voraussetzungen entsprechen. Fällt diese Beurteilung positiv aus, erhalten Antragsteller die Bescheinigung. Von den bis zum 30. Juni 2021 eingereichten Anträgen haben 83 Prozent die positive Bescheinigung erhalten.

Der zweite Schritt ist die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt. Das erfolgt am Ende des Wirtschaftsjahres, mit der Festsetzung der Steuer. Das Finanzamt legt daraufhin die Höhe der Forschungszulage fest und zahlt diese mit der Steuer aus bzw. verrechnet die Förderung mit der Steuer. Seit April 2021 können die Anträge beim Finanzamt gestellt werden. Bis dato sind 320 Anträge eingegangen.

Beratung zur Forschungszulage – mit Experten zur Förderung

In unserem Full-Service prüfen wir im ersten Schritt Ihre Projekte auf die Voraussetzungen der Forschungszulage. Außerdem übernehmen wir die Beantragung der Bescheinigung. Bei Rückfragen der Bescheinigungsstelle sind wir Ihr Ansprechpartner. Auch bei der Festsetzung der Förderung beim Finanzamt stehen wir Ihnen zu Seite, auch mit Ihrem Steuerberater. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren persönlichen und kostenfreien Erstberatungstermin.

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