Förderprogramme für
Kleine und Mittelständische Unternehmen
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gelten mit mehr als 16 Millionen Arbeitnehmern als Treiber der deutschen Wirtschaft. Das ist mehr als die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer. Zudem sind sie besonders in der technologischen Entwicklung Vorreiter in vielen Bereichen, denn KMUs investieren immer mehr in eigene Forschung- und Entwicklung (FuE).
Da kleine und mittelständische Unternehmen aufgrund ihrer Größe oft einen erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt haben, hat die Gesetzgebung zahlreiche Förderungen und Vergünstigungen für sie ins Leben gerufen. Darunter europaweite Förderprogramme, sowie auch Landes– und Bundesprogramme.
Eine Übersicht über einige Förderprogramme für KMU:
ZIM – das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
Zentrales Technologieprogramm Saar (ZTS)
Computerspieleförderung des Bundes
Zudem gibt es zahlreiche weitere Förderprogramme, wie zum Beispiel Fachprogramme, die sich mit fachspezifischen Themen wie Umweltschutz, Energie oder Industrie beschäftigen. Beispielhaft sind hier das Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ oder auch KoPa 35c Zukunftsinvestitionen der Automobilindustrie zu nennen.
Außerdem bieten wir auch Beratungsförderung an, bei der die Beratung an sich, zum Beispiel mit den Förderprogrammen BAFA oder Go-inno von der Bundesregierung gefördert wird.
Übrigens sind wir vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Programm go-inno autorisiert.
Sie sind von der Vielzahl an Förderprogrammen für KMU überfordert? Kein Problem! Füllen Sie einfach unseren kostenlosen Fördercheck aus und wir suchen gemeinsam das Programm, welches am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.
Zum 1. Januar 2005 hat die Europäische Kommission die Definitionsgrundlagen zur Einordnung von Unternehmen als kleinst, kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Diese KMU-Definition ist seither in Kraft und berücksichtigen mit ihren Umsatz- und Bilanzwerten auch die wirtschaftliche Entwicklung.
Bei dieser Einordnung ist allerdings zu beachten, dass die oben genannten KMU Kriterien nur für Einzelunternehmen gelten. Wenn das Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe gehört, muss diese berücksichtigt und entsprechend die Anzahl der Mitarbeiter sowie die jährliche Umsatz- oder Bilanzsumme miteinkalkuliert werden.
Dipl. Ing Martin Wagner
Dr. Alexander Bommer
Dr. Jörg Rupp
Bei Fragen rund um die Förderprogramme für KMU sind unsere Berater gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns.
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