Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Was ist das Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“?

Die Bunderegierung hat mit dem Förderprogramm „Innovationen für die Energiewende“ im September 2018 den Startschuss für die siebte Auflage ihres Energieforschungsprogramms gegeben. Auf diese Weise soll ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, die eine der wichtigsten und größten zeitgenössischen Herausforderungen darstellt, geschaffen werden. Daher wird das Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ in den nächsten Jahren Innovationsprojekte im Sektor Energietechnologie mit einem Gesamtvolumen von sieben Milliarden Euro fördern.

Innovationen für die Energiewende DORUCON
Für Windkraftanlagen lässt sich eine Förderung durch das Energieforschungsprogramm der Bundesregierung erhalten

Als Voraussetzung für die Antragsstellung gilt generell, dass das Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angehört und mit seiner Betriebsstätte oder Niederlassung im Inland angesiedelt ist. Somit können sich die folgenden Unternehmen durch das Energieforschungsprogramm fördern lassen:

  • Großunternehmen
  • Hochschulen, aber ebenso außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
  • Vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups

Was leistet das Energieforschungsprogramm darüber hinaus?

Das Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ fördert bei größeren Projektunternehmen ebenfalls Begleitstudien, die sich mit der gesellschaftlichen Komponente der Energiewende befassen. Zudem sind diesbezüglich Studien zur sozialen Akzeptanz von technologischen Entwicklungen und Studien, die relevante Analysen und Querauswertungen beinhalten, förderfähig. Eine Förderung durch das von der Bundesregierung initiierte Energieforschungsprogramm ist darüber hinaus nicht nur bei Einzelprojekten möglich. Auch Verbunds- und Kooperationsprojekte sind antragsberechtigt, bei der Wahl der Partner können jedoch zum Beispiel auf Landesebene Einschränkungen bestehen. Im Allgemeinen soll das Förderprogramm außerdem in besonderem Maße KMUs und Start-ups zu einer Teilnahme anregen.

Welche Kosten sind im Rahmen des Energieforschunsgprogramms förderfähig?

Die folgenden Kosten sind durch das Energieforschungsprogramm förderfähig:

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Abschreibungen für Investitionen
  • Fremdleistungen

Innovationen für die Energiewende
Auch Photovoltaikanlagen sind im Rahmen des Energieforschungsprogramms „Innovationen für die Energiewende“ förderfähig!

Warum ist das Förderprogramm für Innovationen im Themenbereich Energietechnik des Weiteren für KMUs besonders interessant?

Im Normalfall bildet eine vertretbare Eigenbeteiligung der gewerblichen Wirtschaftsunternehmen an den Projektkosten die Grundlage für eine Förderung durch das Energieforschungsprogramm. Diese liegt meist bei 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann die Förderquote dagegen auf einem erhöhten Niveau liegen. Denn unter Berücksichtigung potentieller Zuschläge kann sich die Förderquote nach Artikel 25 AGVO auf bis zu 80% belaufen. Verfolgen Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftsinstitute mit ihrem innovativen Energieprojekt nichtwirtschaftliche Ziele, sind deren zuwendungsfähige Projektausgaben vereinzelt sogar bis zu 100% förderfähig.

Förderdauer und Förderkonditionen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung

Eine minimale Förderdauer existiert beim Förderprogramm „Innovationen für die Energiewende“ grundsätzlich nicht. So können energietechnologische Innovationsprojekte über eine Dauer von ein, zwei oder drei Jahren gefördert werden. Allerdings ist auch eine darüberhinausgehende Förderlaufzeit prinzipiell möglich. Die meisten energietechnologischen Innovationsprojekte fördert die Bundesregierung innerhalb der siebten Auflage des Energieforschungsprogramms mit einer Dauer von drei Jahren.

Die Zuwendungsart erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Diese werden üblicherweise in Gestalt einer Anteilsfinanzierung gewährt. Das Verfahren zur Antragstellung gestaltet sich zudem folgendermaßen aus:

Es umfasst zwei Stufen:

  • Die erste Stufe beinhaltet die Anfertigung einer Skizze. Wird diese als förderfähig erachtet, folgt eine Empfehlung zur Antragstellung
  • Sind die Unterlagen dann erfolgreich eingereicht, beginnt die zweite Stufe des Antragverfahrens
  • Stufe zwei endet mit einer Bewilligung oder Ablehnung des Projektantrags

Ergänzende Informationen

Mehr zum Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sie haben Interesse, einen innovativen Beitrag zur Energiewende zu leisten und interessieren sich für eine Projektförderung durch das Energieforschungsprogramm der Bundesregierung?

Gerne können Sie Kontakt zu uns aufnehmen – DORUCON steht Ihnen mit Freude beratend zur Seite!

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