INNO-KOM Innovationskompetenz

Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen können ab 2017 über INNO-KOM themen- bzw. technologieoffen Fördergelder bis zu einer Höhe von 550.000 € beantragen. Das bisherige Programm INNO-KOM-Ost für die neuen Bundesländer wird ausgeweitet auf Gesamtdeutschland und unter dem Namen „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ fortgeführt.

Was ist INNO-KOM? – Überblick

INNO-KOM ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem Ziel, Wirtschaft und Forschung in strukturschwachen Regionen zu stärken. Weiterhin soll es die Entstehung von Innovationen beschleunigen. Forschungseinrichtungen verfügen über das Personal und die Ausstattung, um wichtige technische und wissenschaftliche Fragestellungen zu untersuchen. Ihre Forschung ist oftmals Basis für die Entwicklung neuer Produkte in Unternehmen. Den Unternehmen fehlt jedoch meist die Ausstattung für entsprechend aufwändige Forschungsarbeit. Sie sind auf die FuE-Ergebnisse aus Forschungseinrichtungen angewiesen. Durch die Förderung mit Zuschüssen aus INNO-KOM für Industrieforschungseinrichtungen stärkt der Bund somit nicht nur Forschung und Entwicklungseinrichtungen, sondern die gesamte Wirtschaft und insbesondere KMU. Es werden ab 2017 ca. 71 Mio. Euro für das Programm bereitgestellt.

Hintergrund zu INNO-KOM als Zuschussprogramm

INNO-KOM baut auf dem Programm INNO-KOM-Ost auf, das auf die neuen Bundesländer konzentriert war. ist. INNO-KOM-Ost endet zum 31.12.2016. Es wird ab 1. Januar 2017 unter dem Namen INNO-KOM auf Gesamtdeutschland ausgeweitet und fortgeführt. Der besondere Vorteil ist, dass es offen bezüglich des zu erforschenden Themas ist. Die Ergebnisse aus geförderten Projekten sollen diskriminierungsfrei Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können die FuE-Ergebnisse auch selbst verwertet werden.

Wer ist antragsberechtigt bei INNO-KOM?

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Geschäftssitz befindet sich in Deutschland
  • Mindestens eine Zweigstelle (oder der Hauptsitz) befindet sich in einer strukturschwachen Region in Deutschland
  • Die Forschungseinrichtung ist rechtlich selbstständig und gemeinnützig
  • Das Vorhaben erfolgt im Rahmen einer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit
  • Die Einrichtung gehört nicht zu einer Hochschule
  • Die Einrichtung gehört nicht zu einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft
  • Die Einrichtung erhält keine Grundfinanzierung bzw. sonstige institutionelle Förderung von mehr als 20%
  • Anwendung des Transparenzrichtlinien-Gesetzes ist möglich
  • Die Einrichtung ist nicht im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Verkehrswesen einzuordnen

Sie planen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und sind sich unsicher, ob Ihre Einrichtung diesen Kriterien entspricht? Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie!

Übersicht der strukturschwachen Regionen in Deutschland (in grün und gelb):

Fördergebietskarte BBSR Bonn 2014

Quelle: BBSR Bonn [2014], Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Mehr dazu finden Sie hier unter der GRW Förderung.

Sind bei der INNO-KOM-Antragstellung Fristen zu beachten?

Förderanträge für INNO-KOM können laufend eingereicht werden. Es sind somit keine Bewertungsstichtage oder Einreichungsfristen zu berücksichtigen. Antragsteller sollten laut Richtlinie mit einer dreimonatigen Prüfungszeit rechnen.

Welche Projekte und Vorhaben werden mit INNO-KOM gefördert?

Die Förderung mit INNO-KOM ist themenoffen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse aus geförderten Projekten mit INNO-KOM wirtschaftlich verwertbar bzw. nutzbar sind. Folgende Vorhaben bzw. Projekte können gemäß der Richtlinie Zuschüsse erhalten:

  • 1) Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Marktorientierung, die als Ziel die Entwicklung von neuen bzw. verbesserten Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen haben. Ein weiteres Ziel des geförderten Vorhabens sollte sein, die Ergebnisse kleinen und mittleren Unternehmen zur Verwertung zur Verfügung zu stellen oder alternativ selbst zu verwerten. Die Kosten für den Transfer in Unternehmen werden ebenfalls gefördert.
  • 2) Projekte zur Vorlaufforschung. Das heißt Projekte und Vorhaben, die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung nutzen, um sie kommerziell oder industriell anzuwenden. Kooperationen von mehreren Forschungseinrichtungen sind hierbei möglich.
  • 3) Investitionen in Infrastruktur zu Wissenschaft und Technik, die den Forschungseinrichtungen die Erreichung eines internationalen Standards ermöglichen und die wissenschaftlich-technische Infrastruktur verbessern.

Beispiele für erfolgreich geförderte Projekte finden Sie auf der Homepage des BMWi im Innovationskatalog zu INNO-KOM. Hier können Sie nach Wirtschaftszweig, Schlagwort und Bundesland filtern.

Zuschüsse und Förderhöhe bei INNO-KOM

Gelder werden als Zuschüsse zu den Projektgesamtkosten gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Der Anteil der geförderten Projektkosten richtet sich nach der Art des Projekts bzw. Vorhabens:

Tabelle mit Art des Vorhabens, Anteil der Förderung und maximaler Förderhöhe bei INNO-KOM
Tabelle mit Art des Vorhabens, Anteil der Förderung und maximaler Förderhöhe bei INNO-KOM

Weitere Info zu 1): Bei den Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Marktorientierung sind Kooperationen mit Dritten (z.B. zukünftigen Anwendern bzw. Unternehmen)  möglich. Das bedeutet, dass diese sich am Eigenanteil der Forschungseinrichtung finanziell beteiligen können, um ein Projekt zu kofinanzieren.

INNO-KOM im Vergleich mit anderen Zuschuss- und Förderprogrammen

In der Innovationsstrategie der Bundesregierung ist INNO-KOM als Teil der vorwettbewerblichen Forschung für den Mittelstand angesiedelt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des BMWI auf der entsprechenden Infoseite zu vorwettbewerblicher Forschung. Ein weiteres Programm in diesem Bereich ist die industrielle Gemeinschaftsforschung, die auf die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen abzielt und diese stärkt.

Die Bundesregierung fördert die Entstehung von Innovationen im Mittelstand durch verschiedene Programme. Das größte davon ist die ZIM Förderung, welches wie INNO-KOM technologie- und themenoffen ist. ZIM wird sehr viel von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen und KMU, genutzt, wohingegen INNO-KOM sich an Forschungseinrichtungen richtet. Bei INNO-KOM existieren wie bei ZIM keine Fristen zur Antragstellung, sondern Anträge können laufend eingereicht werden.

Weitere Informationen zu INNO-KOM und Förderung

Hier finden Sie die vollständige Richtlinie zu INNO-KOM (FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz) als PDF.

Sie sind sich unsicher, ob INNO-KOM zur Förderung ihres Forschungs- oder Entwicklungsprojekts passt? Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch! Wir stellen Anträge für unsere Kunden im Full-Service.

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