Technologieprogramm Saar – TPS

Mit dem Technologieprogramm Saar – TPS wird innovativen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Saarland eine breite Palette an Fördermöglichkeiten für Vorhaben und Projekte mit Innovationscharakter geboten.

Die im Vorfeld einer Entwicklung durchgeführte Technische Durchführbarkeitsstudie ist ebenso förderfähig wie die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in allen Technologiebereichen bis hin zu Pilot- und Demonstrationsvorhaben und deren Erprobung und Anwendung. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist in fast jedem Projektstadium möglich.

Technologieprogramm Saar – TPS – Art der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Durch die Anteilsfinanzierung wird ein Teil der entstandenen Kosten abgedeckt. Die Fördersätze beginnen bei 15%, abhängig von der Art der Fördermaßnahme und der Unternehmensgröße (Vorfinanzierung).

Technologieprogramm Saar – TPS – Fördervoraussetzungen

Es werden nur Maßnahmen gefördert, die mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Ferner Maßnahmen, bei denen die Durchführung und wirtschaftliche Verwertung überwiegend beim Antragsteller im Saarland stattfindet. Der Antragsteller muss alle notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahme erfüllen. Das FuE-Vorhaben muss sich hinsichtlich Aufwand und Komplexität von routinemäßigen Tätigkeiten deutlich abheben. Das Vorhaben muss trotz erheblicher technischer und wirtschaftlicher Risiken realisierbar sein.

Das Technologieprogramm Saar – TPS wird durch die Europäische Union im Rahmen des EFRE Programms 2007 –2013 kofinanziert.

Dadurch gelten zusätzliche Vorschriften u.a.:

  • Gesonderte Buchführung
  • Informations- und Publizitätspflichten
  • Ausgaben müssen im Einklang mit den Gemeinschaftspolitiken stehen

 

Technologieprogramm Saar – TPS – Fördermittel beantragen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist betreffend der Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen folgendes zu beachten:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigen. Der Jahresumsatz darf höchstens 50 Mio. Euro bzw. die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Mio. Euro betragen. Es ist kein großes Unternehmen mit 25 % oder mehr am beantragenden Unternehmen beteiligt.

Kleine Unternehmen:

Als kleine Unternehmen gelten Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigen. Der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme darf höchstens 10 Mio. Euro betragen.

Große Unternehmen:

Als große Unternehmen gelten alle anderen Unternehmen, die nicht unter den Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen fallen.

Technologieprogramm Saar – TPS – Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt innerhalb von drei Steuerjahren 200.000 EUR.
Antragstellende Unternehmen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Förderung die vorgenannte Höchstgrenze zu beachten. Alle weiteren beantragten und gewährten De-minimis-Beihilfen, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung gewährt wurden, sind mitzuteilen.

Technologieprogramm Saar – TPS – Förderfähige Maßnahmen

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

Forschungspersonal:

Gefördert wird die Neueinstellung oder das Ausleihen von qualifiziertem Forschungspersonal aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, soweit es sich beim Antragsteller um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.

Anforderungen:

Das Personal ist maßgeblich an der Entwicklung von Innovationen im Bereich Forschung und Entwicklung beteiligt. Das Personal verfügt über die hierfür notwendige Qualifikation. Für das Personal muss ein Arbeits- bzw. Werkvertrag über ein Vollbeschäftigungsverhältnis über mindestens 12 Monate abgeschlossen werden.

Art und Umfang der Förderung:

Eine Förderung ist nur für kleine und mittlere Unternehmen möglich. Der Zuschuss beläuft sich auf
50 % der im Förderzeitraum nachgewiesenen Bruttovergütung, max.1.600 €/Monat für höchstens 12 Monate. Es können innerhalb von 3 Kalenderjahren max. 3 Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden.

Technische Durchführbarkeitsstudien

Technische Durchführbarkeitsstudien werden gefördert, soweit sie vor der Durchführung und Umsetzung einer geplanten Entwicklung erforderlich sind.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Im Bereich Forschung und Entwicklung wird die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren, die Entwicklung technologisch anspruchsvoller Software sowie die Entwicklung von wissensintensiven Dienstleistungen gefördert.

Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Gefördert werden Vorhaben zur Erprobung und Anwendung neu entwickelter Technologien. Weiterhin technische Dienstleistungen sowie ggf. technische Prüfungen und Zulassungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und Anwendung neuer Produkte und Verfahren stehen. Auch Übersetzungskosten, die Antragsredaktion durch Dritte und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuwendungen aus Bundes- oder EU-Programmen entstanden sind, werden gefördert.

Bei den drei zuletzt genannten Maßnahmen gelten als förderfähige Kosten:

Die Bruttolöhne und Gehälter des eingesetzten Personals. Die nachgewiesenen Gemeinkosten, soweit sie auf den realen, der Durchführung des betreffenden Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zurechenbaren Kosten beruhen (max. 80%). Kosten für im Projekt notwendige Fremdleistungen. Anteilige Kosten für Ausrüstung, Instrumente etc., soweit sie für die Realisierung des Vorhabens erforderlich sind. Sachkosten, Materialkosten etc.

Höhe des Zuschuss in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße

für kleine Unternehmen entsprechend der geltenden KMU-Definition der EU 45%
für mittlere Unternemen entsprechend der geltenden KMU-Definition der EU 35%
für große Unternehmen 25%

Dienstleistungen

Gefördert werden Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und Anwendung neuer Produkte und Verfahren stehen.

  • externe technische Dienstleistungen
  • notwendige technische Prüfungen
  • notwendige Zulassungen

Höhe des Zuschuss in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße

für kleine Unternehmen entsprechend der geltenden KMU-Definition der EU 45%
für mittlere Unternemen entsprechend der geltenden KMU-Definition der EU 35%
für große Unternehmen 25%

Für diese Maßnahme beträgt die Zuwendung höchstens 100.000 € unter Berücksichtigung sonstiger gewährter bzw. beantragter De-minimis Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren.

Unterstützung des besonderen Aufwandes

Unterstützt wird der besondere Aufwand, der durch die Beantragung von Zuschüssen aus Bundes-bzw. aus EU-Programmen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte entsteht, wie Übersetzungskosten, Antragsredaktion durch Dritte, Reisekosten.

Höhe des Zuschusses in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße

für kleine Unternehmen entsprechend der geltenden KMU-Definition der EU 45%
für mittlere Unternemen entsprechend der geltenden KMU-Definition der EU 35%
für große Unternehmen 25%

Für diese Maßnahme beträgt die Zuwendung höchstens 10.000 € unter Berücksichtigung sonstiger gewährter bzw. beantragter De-minimis Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren.

 

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