Neuer Förderaufruf der mFUND Förderlinie 1: Das ist Neu!

Der Modernitätsfonds mFUND fördert gezielt digitale und datenbasierte Anwendungen die technische und umweltfreundliche Innovationen vorantreiben. Diese Neuheiten sollen einen ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV haben.

Wichtige Neuerung im 3.Förderaufruf der Förderlinie 1

  • Neuer Förderaufruf für Förderlinie 1, ab dem 01.01.2023
    Es werden kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Machbarkeits- und Durchführbarkeitsstudien gesucht.
  • Die Förderquoten in Verbundvorhaben werden für mittlere Unternehmen auf bis zu 70 Prozent und für kleine Unternehmen auf bis zu 80 Prozent angehoben.
  • Neue Förderkategorie C zum mFUND-Jahresthema 2023 „Mobilität für alle – Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor“
  • Projekte der Kategorie C werden besonders berücksichtigt, was die Vernetzung mit Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Präsentation ihrer Ideen angeht

Der mFUND im Überblick

Grundsätzlich wird beim mFUND Förderprogramm in den Förderarten zwischen Förderlinie 1 und 2 unterschieden. Bei beiden Förderarten ist die Antragstellung auf der Grundlage eines Förderaufrufs möglich.

Projekte, die zur Förderlinie 1 zugeordnet werden, stehen meist noch am Anfang Ihrer Entwicklung. Die mögliche Förderhöhe beträgt 200.000 Euro bei einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten für FuE Projekte sowie Machbarkeits- und Durchführbarkeitsstudien.

Sind mFUND Projekte schon fortgeschrittener in Ihrer Entwicklung und stehen kurz vor der Marktreife, werden sie zur Förderlinie 2 zugeordnet. Bei einer möglichen Förderhöhe von 3 Millionen Euro für 3 Jahre sind hier angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung förderfähig.

mFUND Förderlinie

Bis zum 31.12.2023 können Anträge für den 3. Förderaufruf der Förderlinie 1 gestellt werden. Unsere Empfehlung, starten Sie jetzt und sichern Sie sich die mFUND Förderung.

Die Fördermittelexperten der DORUCON unterstützen Sie von Anfang bis Ende des Förderungsprozesses. Aktuell betreuen wir die Blickfeld GmbH bei ihrer mFUND Förderung. Hier gibt es einen Einblick in das mFUND Projekt.

Wer ist antragberechtigt?

Die mFUND Förderung kann von KMU, Start-Ups und Großunternehmen, aber auch von Vereinen, Behörden, Hochschulen oder Einrichtungen beantragt werden. Voraussetzung ist lediglich der Firmensitz innerhalb der EU und die Neuartigkeit des Vorhabens.

Sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte sind mit dem Modernitätsfonds förderfähig. Wenn Sie noch einen geeigneten Kooperationspartner suchen, kontaktieren Sie uns. Durch unser breit gefächertes Netzwerk an Unternehmen finden wir gemeinsam den passenden Partner für Ihr Projekt.

Ablauf der Beantragung

Die Beantragung der mFUND Förderung läuft in einem zweistufigen Prozess ab. Im ersten Schritt müssen Projekteskizzen vom Antragsteller eingereicht werden, die dann inhaltlich und auch auf ihre fachliche Eignung hin überprüft werden.
Im zweiten Schritt kann nach positiver Bewertung in Schritt 1 und fachlicher Eignung ein förmlicher Förderantrag gestellt werden. Dieser Antrag wird dann final vom BMDV überprüft und bewilligt.

Während der gesamten Beantragung stehen wir Ihnen mit unserer gesamten fachlichen Kompetenz beratend zur Seite. Durch die langjährige Erfahrung im Fördermittelgeschäft kennen wir die Tricks und Kniffe der Branche und verhelfen Ihnen damit zum bestmöglichen Erfolg. Denn Ihr Erfolg steht bei unserem Full Service ganz im Fokus.

Sie wollen direkt mit der Bewerbung um eine mFUND Förderung loslegen? Haben Sie noch Fragen?

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