ZIM Durchführbarkeitsstudien – neuer Baustein der Richtlinie

Mit der Aufnahme der ZIM Durchführbarkeitsstudien in die Richtlinie motiviert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) junge und kleine Unternehmen dazu, sich an Forschungs- und Innovationsprojekte zu wagen und unterstützt die Vorarbeiten zur Innovation mit Zuschüssen aus dem ZIM Fördertopf.

Faktencheck: ZIM Durchführbarkeitsstudien

  • Laut Richtlinie sind junge Unternehmen und Kleinstunternehmen sowie Erstbewilligungsempfänger antragsberechtigt.
  • Gefördert werden Vorarbeiten, die der Vorbereitung eines ZIM Forschungsprojektes dienen.
  • Die Studien können als Einzel- oder Kooperationsprojekt erfolgen.
  • Je nach Projektform sind bis zu 100.000 bzw. 200.000 Euro der Kosten förderfähig.

Sprechen Sie uns an. In unserer ZIM Beratung prüfen wir Ihr Vorhaben darauf, ob es für eine Förderung durch eine ZIM Durchführbarkeitsstudie in Frage kommt.

ZIM Durchführbarkeitsstudie

Was sind ZIM Durchführbarkeitsstudien?

Unter dem neuen Baustein der ZIM Durchführbarkeitsstudien versteht das BMWi grundsätzlich Studien, die auf ZIM FuE-Projekte vorbereiten. Dazu gehören:

  • Technische Vorstudien, Projekte sowie Tests, die das Potenzial des Forschungsprojektes untersuchen
  • Untersuchungen des Stands der Wissenschaft und der Technik
  • Identifizierung der notwendigen FuE- Arbeiten
  • Ermittlung der notwendigen Ressourcen, Kompetenzen und eventueller Kooperationspartner oder Auftragnehmer
  • Analyse des Marktpotenzials

Allerdings darf dem Antragsteller durch seine ZIM Durchführbarkeitsstudien keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglicht werden. Außerdem gilt eine maximale Förderdauer von acht Monaten.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind einerseits junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als zehn Jahre zurück liegt. Andererseits können Kleinstunternehmen die ZIM Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragen. Laut EU – Definition sind das Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und zusätzlich weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Außerdem sind auch Erstbewilligungsempfänger antragsberechtigt, ZIM Durchführbarkeitsstudien fördern zu lassen. Diese müssen zusätzlich die Voraussetzung erfüllen, in den vergangenen drei Jahren keinerlei Förderung für ein FuE Projekt durch EU, Bund oder Land bekommen zu haben.

Was ist zuwendungsfähig?

Zuwendungsfähig sind einerseits die Personalkosten, ausgehend vom Bruttogehalt der beteiligten Mitarbeiter im Projekt. Außerdem sind maximal zwei Unteraufträge pro Studie möglich, die mit der ZIM Förderung bezuschusst werden. Diese Unteraufträge dürfen maximal 80, mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit des Projektes beanspruchen.

Fördersätze für KMU

  • Kleine Unternehmen: 70 Prozent
  • Mittlere Unternehmen: 60 Prozent

Fördersätze für weitere Unternehmen

  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern: 50 Prozent
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einer Kooperation mit mindestens einem KMU: 50 Prozent

Weitere Infos zu ZIM Durchführbarkeitsstudien

Sie haben Ideen für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen? Sprechen Sie uns an! In unserer ZIM Beratung finden wir die geeignete Förderung und nehmen Ihnen die Antragsstellung im Full-Service ab. Als erfahrene ZIM Berater prüfen wir Ihr Projekt. Füllen Sie dazu unseren Fördercheck aus und wir vereinbaren einen kostenfreien Erstberatungstermin.