Forschungszulage – Beratung & Antragstellung der steuerlichen Forschungsförderung

Forschungszulage Beratung und Antragstellung im Full Service DORUCON

Bis zu 1 Million Euro Zulagen sichern – jedes Jahr.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf der Forschungszulage. Wir begleiten Sie mit unserem Full-Service sowohl bei der Auswahl des passenden Förderprogramms, der Projektevaluation als auch während der Beantragung: von der Bescheinigungsstelle (BSFZ) bis zum Finanzamt*.


Was ist die Forschungszulage?

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz der steuerlichen Forschungsförderung, kurz Forschungszulage in Kraft getreten. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) des Bundesfinanzministeriums (BMBF) gibt die Richtlinien und Informationen für das Förderinstrument für Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, vor. Ziel ist es, Deutschland als Innovations- und Investitionsstandort attraktiver zu machen und Anreize zu setzen, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen zu steigern.

Mit Hilfe des Innovationsprogramms haben Unternehmen die Möglichkeit bis zu einer Millionen Euro an Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung zu erhalten.


Wer wird gefördert?

Mit der Forschungszulage steht Unternehmen eine weiteres Förderprogramm für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche, beispielsweise Maschinenbau, Medizintechnik, Elektrotechnik und vielen mehr. Außerdem spielen Größe des Unternehmens oder die Gewinnsituation keine Rolle. Ein Unternehmen aus dem Mittelstand ist genauso antragsberechtigt wie ein Start-Up oder ein Großunternehmen. Auch Forschungseinrichtungen sind prinzipiell förderfähig, jedoch nicht als eigenständiger Antragsteller, sondern eingebunden als Auftragnehmer.

Start Ups

Start-Ups

Oft sind Start-Ups von den klassischen Förderprogrammen ausgeschlossen – doch in den letzten Jahren ist in der Förderlandschaft eine deutliche Änderung als Reaktion auf die dynamische Start-Up Szene zu erkennen. Start-Ups sind so beispielsweise berechtigt, die Forschungszulage zu beantragen und die steuerliche Förderung zu erhalten. Auch wenn das junge Unternehmen noch keine Umsätze verzeichnet.

KMU

KMU

Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es einige passende Förderprogramme für Innovationsvorhaben, wie beispielsweise das technologieoffene Förderprogramm ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand). Oft sind Projektförderungen an die Antragsbewilligung gebunden. Die steuerliche Forschungsförderung ist auch bereits vor, während oder sogar nach dem Projekt beantragbar.

GU

Große Unternehmen

Förderprogramme für große Unternehmen gibt es wenige. Häufig können diese als Kooperationspartner (mit-)gefördert werden oder müssen auf spezifische Förderaufrufe warten. Die steuerliche Förderung steht nun auch für Innovation großer Unternehmen zur Verfügung. Begrenzt ist Zuwendung bei 4 Millionen Euro an förderfähigen Kosten. Auch für verbundene Unternehmen gilt dieser Höchstbetrag.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufwendungen aus sowohl eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Kooperationsprojekten. Das Thema des Vorhabens ist völlig offen. Laut Informationen aus dem Gesetz (FzulG) zählen zu den förderfähigen FuE-Vorhaben:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Dabei ist es für den Forschungszuschuss egal, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben noch nicht begonnen wurde, bereits abgeschlossen ist oder mitten in der Durchführung befindet.

Außerdem ist die Auftragsforschung, also Forschungsaufträge an externe Auftragnehmer oder Dienstleister förderfähig im Sinne der Forschungszulage.

Bei allen Vorhaben müssen die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt werden:

  • Planbarkeit: Es müssen klar definierte Aufgaben und Ziele vorliegen, sodass Sie mit einem Arbeits- und Ressourcenplan arbeiten können.
  • Technisches Risiko: Zum Forschungsvorhaben gehört auch ein gewisses technisches Risiko, sprich Herausforderungen, die mit dem Vorhaben verbunden ist.
  • Neuartig: Die Forschungsprojekte und die damit verbundenen Aufgaben führen zu neuem Wissen oder Fertigkeiten bzw. erweitert die Innovation das vorhandene Know-How.
  • Schöpferisch: das Forschungsvorhaben ist originär.
  • Ungewiss: Die Ergebnisse sind nicht vorhersehbar (mit einem Risiko verbunden).
  • Übertragbar: Ergebnisse sind reproduzierbar.

Was sind förderfähige Kosten in der Forschungszulage?

Grundsätzlich gilt ein Fördersatz von 25 Prozent auf Löhne und Gehälter. Bei eigenbetrieblicher Forschung (sowohl bei Grundlagenforschung als auch bei industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung) dienen die direkten FuE-Personalkosten zzgl. der Arbeitgeber-Sozialversicherung als Bemessungsgrundlage. Bei Auftragsforschung gilt ein Fördersatz von 15 Prozent. Bemessungsgrundlage sind hier die Personal- und Sachkosten.

Maximal können Unternehmen 4 Millionen Euro an Aufwendungen mit der Forschungszulage geltend machen. Insgesamt werden Unternehmen so mit bis zu 1 Millionen Euro Forschungsförderung pro Wirtschaftsjahr gefördert.

Sie planen eine Entwicklung oder stecken schon mitten in der Forschung für Ihre Innovation? Füllen Sie unseren kostenfreien Fördercheck aus, wir ermitteln für Sie geeignete Förderprogramme für Ihr Unternehmen oder Ihr Projekt.


Praxisbeispiel

Angenommen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das rund 800 Mitarbeiter beschäftigt, plant ein neues FuE-Projekt. Es führt das Forschungsprojekt ohne Kooperationspartner durch, beauftragt jedoch einen externen Auftragnehmer für eine spezifische Entwicklung mit einem Forschungsauftrag. Für die Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) plant es 800.000 Euro an Aufwendungen ein, die Auftragsforschung bindet zudem 200.000 Euro an Forschungsausgaben.

Forschungszulage

  • fördert Personalkosten inkl. Sozialabgaben
  • Förderquote von 25 Prozent
  • kurz- bis mittelfristige Planung
  • flexibler Projektstart
  • themen- und branchenoffen
  • Rechtsanspruch (Forschungszulagengesetz FZulG)

Wir empfehlen: Ob Start-Up, Mittelstand oder Großunternehmen – Starten Sie jetzt Ihre Beantragung bei der Bescheinigungsstelle und der Forschungszulage – damit Sie noch rückwirkend bis Januar 2020 Ihre Aufwendungen geltend machen können!

Beispielrechnung und mögliche Fördersumme

Fzul
Personalkosten800.000€
Sozialabgaben184.000€
Gemeinkosten
Zuwendungsfähige Kosten984.000€
Fördersatz25%
FuE-Auftrag200.000€
Fördersatz FuE-Auftrag15%
Fördersumme276.000

Hinweis: Das Beispiel ist vereinfacht.


Forschungszulage: Beratung, Full-Service & Kontakt

1. Kostenfreie Projektprüfung

Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung prüfen wir, für welche Fördermittel Ihre Projekte geeignet sind und ob die steuerliche Förderung in Frage kommt. Mit unserem kostenfreien Fördercheck bekommen sie zeitnah unsere Einschätzung, ob Ihre FuE-Vorhaben die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt.

In unserem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir somit unter anderem folgende Fragen:

  • Ist das FuE-Projekt in Planung, in der Umsetzung oder auch bereits abgeschlossen?
  • Benötigt das FuE-Vorhaben Vorlaufzeit oder ist der Start flexibel?
  • Handelt es sich um eine eigenbetriebliche Entwicklung im Unternehmen oder um Auftragsforschung?
  • Wurde das Projekt bereits durch andere Förderprogramme unterstützt?
  • Erfüllt das Forschungsvorhaben die Voraussetzungen des Forschungszulagengesetzes (FzulG)?
  • Mit welchen Kosten und Forschungsausgaben ist ungefähr zu rechnen?

2. Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

Neben der Projektevaluation bieten wir Ihnen ebenfalls die Antragstellung an. Im Full-Service erstellen wir Ihren technologischen Antrag für die Bescheinigungsstelle. Das bedeutet, Sie haben keinerlei Aufwand, die erforderlichen Voraussetzungen so zu erfüllen, dass die Gutachter überzeugt sind.

Unsere technologisch hoch qualifizierten und erfahrenen Berater bereiten die bürokratischen Unterlagen für Ihren Antrag für Sie zur Unterschrift vor und übernehmen anschließend die Einreichung bei der Bescheinigungsstelle. Wir arbeiten stets redundant mit mehreren Beratern, sodass ihre Projekte jederzeit sicher betreut sind. Außerdem betreuen wir Sie bei Rückfragen der Prüfstelle.

3. Bewilligung der Bescheinigung

Mit Einreichung des technischen Antrags beginnt die Begutachtung durch die Bescheinigungsstelle. Dabei kann es vorkommen, dass Gutachter Rückfragen zum Antrag stellen. Sollte dies der Fall sein, arbeiten wir zusätzlich die Beantwortung für unsere Kunden aus. Wird der Antrag bewilligt (was mit einem sowohl technisch- als auch betriebswirtschaftlichem Beratungshaus als Partner wahrscheinlich ist), so begleiten wir Sie bei Abruf der Bescheinigung und besprechen das weitere Vorgehen zur Festsetzung der steuerlichen Forschungsförderung.

Wichtig: Ist die Bescheinigung ausgestellt, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Steuerliche Förderung mit der Forschungszulage.

4. Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt*

Ist die Bescheinigung ausgestellt, kann der Rechtsanspruch auf die Förderung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Zusätzlich können wir Sie, beispielsweise in Kooperation mit Ihrem Steuerberater oder optional auch unseren Kooperationspartnern bei der zweiten Stufe des Antrags begleiten und die Antragstellung übernehmen. Unsere Finanz- und Betriebswirtschaftsexperten sind hier die richtigen Ansprechpartner für Sie.*

5. Festsetzung und Auszahlung der steuerlichen Förderung

Ist die Förderung beim zuständig Finanzamt beantragt, legt dieses die Höhe fest und zahlt die Förderung mit der nächsten Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer aus. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt eine Prüfung durchführt. Aus diesem Grunde sollten Projekte dokumentiert sein – zählen Sie auf unsere Unterstützung und unser cleveres Projektcontrolling inkl. Dokumentation, das Sie auf Fragen stets vorbereitet.

Antragstellung im Full Service – starten Sie jetzt!*

Fördermöglichkeiten gibt es viele für Start-Ups, Mittelstand und Großunternehmen – doch welche davon sind am besten für Ihre Forschung und Entwicklung geeignet und entsprechen Ihren Bedürfnissen? Wir erarbeiten Ihnen Ihr Förderkonzept so, dass Sie eine maximal mögliche Förderung erreichen.

Ein finaler Überblick


Ihre Ansprechpartner

Forschungszulage Berater Alexander Bommer DORUCON

Dr. Alexander Bommer

Forschungszulage Berater Martin Wagner, Prokurist DORUCON

Martin Wagner, Dipl.-Ing.

Dr. Benjamin Hötzer, CEO DORUCON

Dr. Benjamin Hötzer

Sprechen Sie uns an. Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung und evaluieren gemeinsam mit Ihnen Ihre FuE-Projekte – ob eigenbetriebliche Entwicklungen oder Auftragsforschung.

Unser Team, bestehend aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Betriebswirten, der Großteil mit Promotion, erarbeiten Ihren Antrag im Full-Service. Das heißt, Sie haben keinerlei Aufwand beim zweistufigen Antragsverfahren, bei der Einreichung und Abwicklung mit der Bescheinigungsstelle (BSFZ) und können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.


Beratung und Kontakt

Forschungszulage Beratung mit Erfolg

Wir erarbeiten daher für Sie ein maßgeschneidertes Förderkonzept und finden die bestmögliche Förderung für Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und begleiten Sie zu 100 Prozent während der Antragsverfahren. Ob Forschungszulage, ZIM Förderung oder andere Fördermittel – Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Innovationsberater und aus der Technologieförderung.

Sichern Sie sich Ihren Termin – egal ob telefonische Beratung, inhouse Beratung oder Webkonferenz – eine Erstberatung ist bei uns stets kostenfrei.

Unser Fördercheck gibt ihnen schnell und einfach Auskunft über mögliche Fördermittel.

*Hinweis: Sofern die Tätigkeiten unter das Steuerberatergesetz fallen, werden diese durch unseren Kooperationspartner durchgeführt oder Ihren Steuerberater. Durch die enge Zusammenarbeit ist es für Sie wie aus einer Hand.