Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf der Forschungszulage. Wir begleiten Sie sowohl bei der Auswahl der passenden Förderung, als auch bei der Beantragung der Bescheinigung und der steuerlichen Forschungsförderung.
Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung steht Unternehmen eine weitere Förderung für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Neben den direkten Förderprogrammen, wie beispielsweise ZIM, können Unternehmen mit der neuen Förderung 25 Prozent der Personalkosten ihrer FuE-Vorhaben vom Finanzamt erstattet bekommen.
Ablauf der Forschungszulage Beratung
Projektprüfung
Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir, ob Ihre Projekte für die steuerliche Forschungsförderung geeignet ist oder ob andere Förderprogramme dafür in Frage kommen. Mit unserem kostenfreien Fördercheck bekommen sie zeitnah unsere Einschätzung, ob Ihre FuE-Vorhaben die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt. In unserem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir somit unter anderem folgende Fragen:
Ist das FuE-Projekt in Planung, in der Umsetzung oder auch bereits abgeschlossen?
Benötigt das FuE-Vorhaben Vorlaufzeit oder ist der Start flexibel?
Wurde das Projekt bereits durch andere Förderprogramme unterstützt?
Wurde das Projekt in anderen Förderprogrammen abgelehnt?
Welche Projektförderungen kommen in Frage, welche sind bereits auszuschließen?
Können wir Ihnen im Rahmen unserer Beratung die steuerliche Forschungsförderung oder weitere Fördermittel empfehlen, bieten wir Ihnen außerdem die Antragsstellung für die Forschungsförderung als auch für weitere Förderprogramme an.
Antrag auf Forschungszulage
Der Antrag ist zweistufig aufgebaut:
Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle beantragen: Die Bescheinigungsstelle prüft Projekte auf ihren Innovationsgehalt und stellt dann, bei positiver Bewertung, den Nachweis der Forschungstätigkeit aus.
Forschungszulage beim Finanzamt beantragen: Mit der Bescheinigung kann anschließend die Förderung beantragt werden. Der Antrag wird somit beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Dieses bestimmt die Förderhöhe und übernimmt dann die steuerliche Rückzahlung.
Neben der Projektprüfung der Forschungszulage bieten wir Ihnen ebenfalls die Antragstellung an. Im Full-Service erstellen wir Ihren Antrag auf die steuerliche Forschungsförderung. Das bedeutet, sie haben keinerlei Aufwand, weder beim Antrag der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle, noch beim Antrag beim Finanzamt. Wir bereiten die Unterlagen für Ihren Antrag für Sie zur Unterschrift vor und übernehmen anschließend die Einreichung bei der Bescheinigungsstelle und beim Finanzamt. Außerdem betreuen wir Sie bei Rückfragen der beiden Prüfstellen.
Forschungszulage Beratung – Beispiel
Forschungszulage oder Projektförderung – DORUCON berät Sie in jedem Fall
Vorteile unserer Beratung
Fördermöglichkeiten gibt es viele – doch welche davon sind am besten für Ihre Forschung und Entwicklung geeignet und entsprechen Ihren Bedürfnissen? Wir erarbeiten Ihnen Ihr Förderkonzept so, dass Sie eine maximal mögliche Förderung erreichen.
Angenommen ein Saarbrücker Unternehmen, das rund 10 Mitarbeiter beschäftigt, plant ein neues FuE-Projekt. Es führt das Projekt ohne Kooperationspartner durch, beauftragt jedoch einen externen Dienstleister für eine spezifische Entwicklung mit einem Forschungsauftrag. Für die Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) plant es 200.000 Euro ein, der Unterauftrag kostet zudem 30.000 Euro.
Fzlg
ZIM
Personalkosten
200.000€
200.000€
Sozialabgaben
46.000€
–
Gemeinkosten
–
200.000€
Unterauftrag
18.000€
30.000€
Zuwendungsfähige Kosten
264.000€
430.000€
Fördersatz
25%
45%
Fördersumme
66.000€
193.500€
Hinweis: Das Beispiel ist vereinfacht.
Es zeigt sich also: für kleine Unternehmen ist die ZIM Förderung deutlich attraktiver. Für größere Unternehmen ist die Forschungszulage jedoch ein interessantes Instrument.
Wir erarbeiten daher für Sie ein maßgeschneidertes Förderkonzept und finden die bestmögliche Förderung. Ob Forschungszulage, ZIM oder andere Fördermittel – Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Innovationsberater und aus der Technologieförderung. Auch bei der steuerlichen Forschungsförderung können Sie auf uns zählen.
Beratung und Kontakt
Sichern Sie sich Ihren Termin – egal ob telefonische Beratung, inhouse Beratung oder Webkonferenz – eine Erstberatung ist bei uns stets kostenfrei.
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