Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Sie planen Investitionen, beispielsweise in Gebäude, Maschinen, Anlagen oder in Ihre IT-Infrastruktur? Unser GRW Check gibt Ihnen kostenfrei darüber Auskunft, ob Sie die GRW Förderung in Anspruch nehmen können. Jetzt starten!
Die GRW Förderung wurde bereits 1969 ins Leben gerufen. Als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern hat die Investitionsförderung zum Ziel, die Wirtschaft strukturschwacher Regionen zu unterstützen. Durch die Förderung von gewerblichen und gleichzeitig regionalen Investitionen schaffen und erhalten Unternehmen somit dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Auch Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie Vorhaben zur Vernetzung lokaler Akteure werden gefördert. Außerdem werden Maßnahmen zur Entwicklung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen mithilfe der GRW gefördert.
Das breite Spektrum stärkt somit die gesamte Investitionstätigkeit und Entwicklung der regionalen Unternehmen und Wirtschaft, fördert den Strukturwandel und sichert somit den Arbeitsmarkt und Dauerarbeitsplätze.
Prinzipiell sind kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und einer Betriebsstätte in Deutschland berechtigt, einen GRW Antrag für ihr Vorhaben zu stellen. Jedoch differenzieren die Förderrichtlinien der GRW Förderung weitergehend: Auch Unternehmen des Fremdenverkehrsgewerbes bei „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen“ Vorhaben können einen Antrag zum Investitionszuschuss beantragen. Außerdem werden Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Träger bei „wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen“ gefördert.
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Damit der GRW Antrag bewilligt wird und um den Investitionszuschuss vom BMWi zu erhalten, muss das Projekt bzw. die Investition:
Nutzen Sie unseren kostenfreien GRW Check, um zu erfahren, ob Ihre Investition förderfähig ist. Auf Grundlage Ihrer Informationen analysieren wir für Sie, ob Sie die GRW Förderung in Anspruch nehmen können – und ob weitere Förderprogramme für Sie in Frage kommen. Neben der GRW gibt es viele weitere Möglichkeiten auf Zuschüsse für Investitionen.
Die Fördermöglichkeit durch GRW gilt für strukturschwache und „bedürftige“ Regionen. In wirtschaftsstarken Regionen steht damit kein Investitionszuschuss durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zur Verfügung. In den alten Bundesländern steht wenigen ausgewählten Regionen, wie beispielsweise dem Saarland, Hessen, NRW oder dem Ruhrgebiet, eine Investitionsförderung zu.
Grundsätzlichen werden A-, C- und D Fördergebiete unterschieden. A- und C sind dabei im Rahmen des EU Beihilferechts und der Regionalbeihilferegeln festgelegt.
Liegt Ihr Vorhaben in einem der GRW Fördergebiete? Finden Sie es raus mit unserem kostenfreien GRW Check. Jetzt ausfüllen.
In der Fördergebietskarte sind die Fördergebiete ab 2022 abgebildet. Diese ist bisher unter Vorbehalt veröffentlicht und liegt derzeit zur Genehmigung der Europäischen Kommission vor. Rund 30 Kommunen sind im Vergleich zur vorherigen Karte dazugekommen, darunter beispielsweise Landkreise in Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen. Entfallen sind unter anderem 33 Prozent der Gebiete in Thüringen, außerdem Potsdam, Krefeld und weitere Landkreise wie Celle, Gießen oder Lüneburg.
Die GRW ist ein Förderprogramm des BMWK und somit des Bundes, d.h. es wurde in einem gesamtdeutschen Rahmen festgelegt, jedoch sind in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung und die Investitionen ihrer Regionen zuständig. Somit sind sie auch Entscheidungsträger darüber, welche Vorhaben bzw. Investitionen in welcher Höhe unterstützt werden und verantwortlich für die Umsetzung der GRW Förderung. Sie können außerdem Schwerpunkte ihrer Förderung setzen und bestimmte Branchen fokussieren.
Für Unternehmen der ausgewählten Regionen ist die GRW-Förderung sehr interessant, denn ein großer Teil der Investitionskosten ist zuwendungsfähig in Form eines Investitionszuschusses im Sachkapital als auch in den Lohnkosten. Basis der Investitionsförderung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz beträgt darauf bezogen maximal 35 Prozent. Der Fördersatz liegt im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes des Unternehmens.
Ab Januar 2020 wurde das sogenannte „Gesamtdeutsche Fördersystem“ wirksam. Dieses bündelt folglich die Regionalförderprogramme des Bundes und weitet die bislang auf den Osten Deutschland beschränkte Förderprogramme, nach dem Vorbild der GRW, bundesweit auf alle strukturschwachen Gebiete aus. Insgesamt betrifft diese Bündelung 22 Programme der Bundesregierung, unter anderem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO-KOM) und Programme der Fachkräfteentwicklung oder auch Digitalisierung. Somit können die Programme fachübergreifend koordiniert werden und gemeinsam die regionale Wirkung auf die Wirtschaft ausbauen.
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