Spieleentwickler, Softwareentwickler und UX-Designer aufgepasst! Mit der Computerspieleförderung des Bundes fördert das BMWK die Entwicklung und Produktion von Computerspielen in Deutschland mit Zuschüssen bis zu 50 Prozent.
Hinweis: Ab 1. Januar 2023 können wieder Anträge zur Computerspieleförderung eingereicht werden!
Ziel der Förderung ist es, die Games-Branche in Deutschland im europäischen und internationalen Umfeld wettbewerbsfähig zu machen. Das beinhaltet auch, die Zahl der Spieleentwickler und der Beschäftigten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft zu steigern. Auch Investitionen internationaler Unternehmen in die deutsche Spieleentwicklung möchte das BMWK damit attraktiver machen.
Das BMWK unterstützt mit der Games Förderung die Entwicklung digitaler und interaktiver Games zu Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken. Dazu gehören sowohl die Prototypenentwicklung als auch die eigentliche Produktion innerhalb der Games-Branche.
Mit Hilfe der Prototypenentwicklung werden Entscheidungsgrundlagen für die spätere Entwicklung des Games geschaffen. Dazu gehören unter anderem die Bewertung der Spielidee, der technischen Machbarkeit, Vergleiche zwischen verschiedenen Varianten des Spiels oder auch die Festlegung des späteren Produktionsaufwands.
Produktionen sind Vorhaben, deren Ziel die Erstellung eines öffentlich angebotenen marktreifen Produkts für Kundinnen und Kunden ist. Neben neuen Spielen können dies außerdem Portierungen von existierenden Spielen auf neue Plattformen oder umfangreiche Erweiterungen für bereits veröffentlichte Games sein.
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Die Förderung ist offen für die gesamte Games-Branche, Unternehmen aller Größen, von kleinen Studios bis zu großen Unternehmen – alle können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Firmensitz des Studios, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung während der gesamten Projektlaufzeit in Deutschland befindet. Grundsätzlich sind folgende Vorhaben förderfähig:
Die Projekte werden mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert, sprich die Computerspieleförderung wird nicht zurückgezahlt. Die Haushaltsmittel sind aktuell bis Ende 2025 geplant, das heißt, es können Projekte mit einer Laufzeit bis 2025 gefördert werden.
Gut zu wissen: Auch auf Landesebene gibt es ähnliche Förderprogramme für die Entwicklung neuer Computerspiele. Kombiniert mit der Games-Förderung des Bundes können höhere Förderquoten erreicht werden – bis zu 80 Prozent!
Sie möchten die Games-Branche in Deutschland maßgeblich mitgestalten? Kontaktieren Sie unsere Berater – wir erstellen Ihr persönliches Förderkonzept und bieten Ihnen die vollumfängliche Beantragung an. So können Sie Ihre Förderungen, sowohl auf Landes- als auch Bundesebene, voll ausschöpfen.
Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise:
Zur Beantragung der Games-Förderung müssen zudem weitere Voraussetzungen erfüllt sein und dargestellt werden. Es besteht unter anderem die Verpflichtung, das Spiel nach Fertigstellung und vor Veröffentlichung einem Alterskennzeichnungsverfahren nach den entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durchzuführen. Der Zuwendungsgeber übernimmt daraufhin für die Leadplattform die Kosten für das Standardverfahren der USK zum Projektende.
Antragsteller der Computerspieleförderung müssen zusätzlich mindestens eine Referenz-Entwicklung vorweisen. Außerdem ist es verpflichtend, an Vernetzungs- und Veranstaltungsformaten des BMWK, wie dem Jahrestreffen teilzunehmen. Zudem gilt für Entwickler eines Prototypen die Verpflichtung zur Weiterentwicklung zum Spiel – oder es einem Publisher oder Entwickler anzubieten. Für Produktionen gilt zudem die Verpflichtung, das Spiel zu veröffentlichen und so den Endverbrauchern zugänglich zu machen. Außerdem ist darzulegen, welche Maßnahmen für eine barrierefreie Teilhabe am Spiel umgesetzt werden. Ein gefördertes Spiel muss grundsätzlich (auch) in deutscher Sprache veröffentlicht werden. Sind relevante Spielinhalte Teil der Sprachausgabe, müssen diese zusätzlich über (optional einstellbare) Untertitelung zugänglich sein.
Außerdem muss der sogenannte Kulturtest erfüllt sein. Dieser belegt den Bezug zur deutschen Kultur, beispielsweise ob das Spiel in deutscher Sprache vorliegt, ob Bezüge zur Geschichte Deutschlands dargestellt sind oder ob eine historische oder fiktive Figur darin vorkommen. Es muss außerdem belegt sein, dass die heimische Kultur- und Kreativwirtschaft von der Computerspieleförderung profitieren: Mindestens die Hälfte der beteiligten Team-Mitglieder müssen einen ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Das muss vor allem auf die federführenden Beteiligten zutreffen – beispielsweise auf den Produzenten, den Entwickler oder den Autor. Es dürfen also auch Teile der Entwicklung ins Ausland ausgelagert werden.
Wir empfehlen: Starten Sie jetzt mit professioneller Begleitung Ihren Antrag – unsere Berater führen Sie sicher durch den Kulturtest – so sichern Sie Ihre Förderung!
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Die Einreichung der Förderanträge ist fortlaufend möglich, zunächst bis Ende des Jahres. Eine Fortführung ist aber bereits angedacht. Anträge werden beim Projektträger DLR eingereicht. Der Projektträger DLR verwaltet das einstufige Antragsverfahren, prüft, bewertet und bewilligt die Anträge entsprechend der Richtlinie und den Voraussetzungen.
Als Fördermittelberater begleiten wir seit vielen Jahren Start-Ups, kleine, mittelständische und große Unternehmen durch die Welt der Fördermittel. Unter der Mandantschaft sind alle Branchen vertreten: Vom Tüftler, über Software-Entwicklung bis zum Maschinenbau.
Unser fachlich breit aufgestelltes Team übernimmt die Beantragung im Full-Service: Wir evaluieren die Projekte unserer Kunden auf mögliche öffentliche Fördermittel und übernehmen die komplette, inhaltliche und administrative Antragstellung. Das bedeutet: maximale Entlastung für unsere Kunden. Des Weiteren stehen wir im Austausch mit dem Projektträger, in diesem Fall mit dem DLR, und beantworten gegebenenfalls aufkommende Rückfragen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und starten Sie jetzt Ihre Games-Förderung und gestalten Sie die deutsche Spiele-Branche maßgeblich mit!
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