Die neue ZIM Richtlinie

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist die größte Förderung der Bundesregierung und unterstützt in Form von Zuschüssen technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Nun veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die neue ZIM Richtlinie: Neue Inhalte ergänzen ab sofort das bewährte Förderprogramm.

Grundlegende Neuerungen der ZIM Richtlinie

Integration junger Unternehmen

ZIM Förderung DORUCON

Die neue ZIM Richtlinie erweitert das Spektrum auf junge und kleine Unternehmen, um sie an Forschungsprojekte heranzuführen und somit das Thema Innovation in die Unternehmen zu bringen. Innovationen und Forschungsprojekte sind für das Land von großer Bedeutung, denn darüber entscheidet sich zumeist die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Junge Unternehmen, deren Gründung maximal 10 Jahre zurück liegt oder beispielsweise Start-Ups können somit über die ZIM Förderung sogenannte Machbarkeitsstudien geltend machen. Außerdem erhalten kleine bzw. junge Unternehmen ab sofort gesonderte (höhere) Fördersätze. Insofern führt die neue Richtlinie vor allem Erstinnovatoren an die Forschung heran. Mit dieser Neuerung reagiert die Bundesregierung auf die aktuelle Marktdynamik: Neue und junge Unternehmen entstehen, entwickeln sich und somit auch neue Ideen. Mit der ZIM Richtlinie erhalten diese dementsprechend die Möglichkeit der Entfaltung ihrer Ideen und der Markteinführung.

Verstärkung des Wissenstransfers

ZIM Förderung DORUCON

Die bisherige Begrenzung der Förderung auf Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern ist nun auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern erweitert. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Kooperation dieser Unternehmen mit mindestens einem KMU. Das hat den Zweck, dass größere Unternehmen als Verbindung zum Markt dienen und so den Transfer der Forschungsergebnisse in den Markt beschleunigen. Des Weiteren kommen die Leistungen der Markteinführung hinzu: Darunter zählen unter anderem Dienstleistungen oder Beratungsleistungen, die der Markteinführung förderlich sind.

Anwendung des „gesamtdeutschen Fördersystems“

ZIM Förderung DORUCON

Eine weitere Neuerung ist außerdem die Aufnahme des sogenannten gesamtdeutschen Fördersystems. Damit werden Bundesländer bzw. Regionen nicht mehr nach ihrer geographischen Lage, z.B. nach alten und neuen Bundesländern, eingeteilt. Sie unterliegen nunmehr der GRW-Förderung, das die Strukturschwäche anhand verschiedener Kategorien (z.B. Infarstruktur, Einkommens- oder Arbeitsmarktgröße, usw.) festlegt. Diese neue Einteilung gibt jungen und kleinen Unternehmen somit höhere Fördersätze und spiegelt so die Realtität des Strukturwandels. So profitieren beispielsweise gezielt Firmen der ehemaligen Kohleregionen von der Förderung.

Die ZIM Richtlinien im Vergleich

ZIM Richtlinie 2020ZIM Richtlinie 2015
Antragsberechtigte UnternehmenUnternehmen mit bis zu 1.000 MitarbeiternUnternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern
Förderfähige Kosten bei Einzelprojekten550.000 Euro 380.000 Euro
Förderfähige Kosten bei Kooperationsprojektenmax. 2,3 Millionen Euromax. 2 Millionen Euro
Förderfähige Kosten bei Netzwerkprojektenmax. 420.000 Euromax. 380.000 Euro

Die ZIM Richtlinie im Überblick

Was wird gefördert?

Grundsätzlich unterscheidet die ZIM Richtlinie drei Projektformen: Einzelprojekte, die innerbetrieblich durchgeführt werden, Kooperationsprojekte mindestens zweier Unternehmen bzw. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung. Außerdem Innovationsnetzwerke, die aus mindestens sechs Unternehmen bestehen. Außerdem können sog. Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung die Förderung erhalten.

Wer wird gefördert?

ZIM fördert FuE-Projekte kleiner, mittlerer und mittelständischer Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Außerdem Forschungseinrichtungen, sofern sie als Kooperationspartner des Antragstellers agieren. Außerdem erhält das Netzwerkmanagement von ZIM Netzwerken die Zuwendung.

Wie wird gefördert?

Wie wird gefördert? Die ZIM Förderung ist eine Zuwendung, die Unternehmen nicht zurückzahlen müssen. Es gelten also verschiedene Fördersätze, die wiederum abhängig von Unternehmensgröße und Projektform sind. Diese Fördersätze werden dann auf die „zuwendungsfähigen Kosten“ angewandt: Bei Einzelprojekten betragen diese 550.000 Euro, bei Kooperationsprojekten 2.3 Millionen Euro.

Weitere Informationen zur ZIM Richtlinie

DORUCON begrüßt die neue ZIM Richtlinie – lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung zur Veröffentlichung der neuen ZIM Richtlinie!

Weitere Infos zur ZIM Förderung finden Sie außerdem hier.

Das BMWi informiert des Weiteren regelmäßig über Projekte und die Richtlinie. Sie finden die Updates hier.

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