Ergreifen Sie Ihre Chance mit der Forschungszulage

Die Uhr tickt. Während Sie dies lesen, sichern sich andere Unternehmen in Ihrer Branche bereits ihren Anteil an den Fördermitteln der Forschungszulage. Die Frist für die rückwirkende Beantragung für 2020 endet bald – eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Verpassen Sie nicht den Anschluss!

Es geht hier nicht nur um finanzielle Mittel, sondern auch um Ihre Position im Wettbewerb. Die Forschungszulage ist ein Antreiber für Innovation und Fortschritt. Andere Unternehmen nutzen diese Chance bereits, um ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte voranzutreiben.

Chance auf Forschungszulage nutzen

Sie wollen eine kostenfreie, unverbindliche Beratung, ob Ihr Forschungsvorhaben förderfähig ist? Dann kontaktieren Sie uns jetzt!

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein bedeutendes Förderinstrument der deutschen Regierung, um Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten finanziell zu unterstützen. Sie bietet steuerliche Vorteile für Unternehmen, die in Innovation und technologischen Fortschritt investieren. Diese Zulage deckt verschiedene Kosten wie Personalausgaben und externe Forschungsdienstleistungen ab und wird am Ende des Wirtschaftsjahres als steuerliche Rückvergütung gewährt. Sie steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen, unabhängig von ihrer Größe und ihrer Branche.

Die entscheidende Rolle der Forschungszulage

Diese Zulage ist jedoch mehr als nur eine finanzielle Unterstützung – sie ist ein Zeichen dafür, dass Ihr Unternehmen bereit ist, in die Zukunft zu investieren. Mit dieser Förderung könnten Sie Projekte umsetzen, die vielleicht schon lange auf Ihrer Agenda stehen.
Ein entscheidender Aspekt der Forschungszulage ist, dass Unternehmen bis zu 1 Million Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen erhalten können. Dies stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung dar, die maßgeblich zur Realisierung ambitionierter FuE-Projekte beitragen kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bearbeitungszeitraum durch die Bescheinigungsstelle. Da sich dieser über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, wird es ab Juli 2024 riskant, die Förderung für das Jahr 2020 fristgerecht rückwirkend geltend zu machen. Eine Zusammenarbeit mit einer Fördermittelberatung wie DORUCON ist hier entscheidend – wir können Ihre Anträge ordnungsgemäß und fristgerecht einreichen, um dieses Risiko zu minimieren. Stellen Sie sich vor, wie Ihr Unternehmen mit der zusätzlichen Unterstützung wachsen und sich weiterentwickeln könnte.

Handeln Sie jetzt!

Die Gelegenheit, die Forschungszulage rückwirkend zu beantragen, ist eine Chance, die es zu ergreifen gilt. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihren Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenfreien Ersttermin.