Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Spitzenforschung mit dem Förderprogramm KMU-innovativ. Dies dient dem Ausbau von wichtigen Zukunftsbereichen in deutschen Unternehmen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen der Wirtschaft und Technik für die Weiterentwicklung des technologischen Fortschritts verantwortlich. Die mit Spitzenforschung verbundenen Risiken sind allerdings für KMU häufig nur schwer oder gar nicht zu tragen. Um das zu ändern, existieren in Deutschland Programme zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und Neuentwicklungen (die sogenannte Technologie- und Innovationsförderung). Mit KMU-innovativ fördert das BMBF die Spitzenforschung kleiner und mittlerer Unternehmen in wichtigen Zukunftsbereichen.
Wenn Sie ein vielversprechendes Forschungsprojekt in einem kleinen oder mittleren Unternehmen durchführen möchten, fehlt Ihnen oft die Zeit für die Suche nach der richtigen Fördermöglichkeit. Mit dem Programm KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen.
Die Einzelheiten der Förderung sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen der einzelnen Technologiegebiete geregelt.
Durch Spitzenforschung haben KMU die Möglichkeit, mit neuen Produkten und Prozessen erfolgreich am Markt zu bestehen. In neuen Forschungsgebieten, bei denen Flexibilität und Geschwindigkeit oft entscheidend ist, sind KMU besonders anpassungsfähig und schnell.
Es gibt zahlreiche FuE-Fördermöglichkeiten. Hat Ihr Projekt das Potenzial, eine Förderung zu bekommen? Finden Sie es mit unserem kostenlosen Fördercheck heraus.
Es gibt keine Ober- oder Untergrenzen. Die Höhe der beantragten Fördermittel soll sachgerecht, notwendig und angemessen sein. Gemäß den EU-Beihilferichtlinien können FuE-Vorhaben von Unternehmen aber nur anteilig gefördert werden, das heißt ein Teil der Projektkosten muss vom Unternehmen selbst getragen werden.
Die Gesamtfinanzierung muss vor Projektbeginn gesichert sein, das heißt Unternehmen müssen eine ausreichende Finanzierung der Eigenmittel nachweisen. Der Förderer behält sich daher vor, geeignete Unterlagen (z. B. testierte Jahresabschlüsse) bei Vorlage des förmlichen Förderantrages, also in der zweiten Verfahrensstufe, anzufordern.
Die Förderquote ergibt sich jeweils individuell aus der Innovationshöhe und Marktnähe des Projekts sowie aus der Finanzkraft des Unternehmens. Die Unternehmen können für Arbeiten in der industriellen Forschung Förderungen für bis zu 50% und in der experimentellen Entwicklung für bis zu 25% ihrer projektbezogenen Kosten beantragen. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bei KMU kann die oben genannte Förderquote um 10% (KMU-Bonus) erhöht werden. Wenn es sich um eine substanzielle FuE-Zusammenarbeit zwischen KMU und öffentlicher Hochschule/Forschungseinrichtung handelt, kann sie um weitere 10% gesteigert werden (Verbundbonus).
Sind Hochschulen oder Forschungseinrichtungen an einem Projektverbund beteiligt, können diese grundsätzlich über einen Unterauftrag eingebunden werden. Alternativ können die akademischen Partner jedoch auch eine eigenständige Zuwendung erhalten.
Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können in der Regel Förderungen für bis zu 100% ihrer projektbezogenen Ausgaben/Kosten beantragen.
Wir beraten Ihr Unternehmen zu allen Fragen rund um KMU-innovativ. Wir prüfen, welche Möglichkeiten zur Förderung Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU-innovativ bestehen. Falls dieses Förderprogramm für Ihr Projekt nicht geeignet ist, zeigen wir Ihnen alternative Fördermöglichkeiten auf.
Füllen Sie unseren kostenfreien Fördercheck aus wir geben Ihnen unsere Einschätzung.
Ein zweistufiges Verfahren mit verbindlichen Fristen gibt Ihnen Planungssicherheit für Ihr Projekt. Die Information über das Ergebnis der Bewertung erfolgt spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag. Über die Bewilligung einer Förderung für Ihr Projekt wird ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der zur Beurteilung Ihres Forschungsprojekts benötigten Projektskizze. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. An zwei Stichtagen im Jahr (15. April und 15. Oktober) werden alle bis dahin eingereichten Projektskizzen bewertet.
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Kriterien für eine positive Förderentscheidung sind Exzellenz, Innovationsgrad und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung von aktuellen, gesellschaftlich relevanten Fragestellungen. Die detaillierten Bewertungskriterien können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Wenn die Projektskizze positiv bewertet wurde, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Förderantrags. Erfüllt Ihr Antrag die formalen Kriterien, erhalten Sie nach positivem Prüfungsergebnis innerhalb von zwei Monaten einen Bewilligungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Forschungsprojekts beginnen. Die Fördermittel für Ihr Projekt werden Ihnen sukzessive mit Ihrem Projektfortschritt ausgezahlt.
Wenn Sie das Vorhaben abgeschlossen haben, erstellen Sie einen Forschungsbericht, in dem Sie die weitere Verwertung der Ergebnisse erläutern.
Bei Fragen zu KMU-innovativ, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.