Städtebauförderung

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Seit mehr als 50 Jahren unterstützen Bund und Länder mit der Städtebauförderung Kommunen bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume. Es umfasst Maßnahmen um die Lebensqualität in den Städten zu verbessern.

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Ziele der Städtebauförderung

Die Ziele der Städtebauförderung in Deutschland sind vielfältig und umfassen sowohl die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den Städten als auch die Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung.

Ein wichtiges Ziel ist die Sanierung und Erneuerung von Wohngebäuden und Wohnquartieren, um die Wohnraumversorgung zu verbessern und die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu erhöhen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Instandsetzung von Fassaden und Dächern, die Modernisierung von Wohnungen und die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum.

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Ein weiteres Ziel ist die Gestaltung und Erneuerung von öffentlichen Räumen und Grünflächen, um die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Sanierung von Straßen und Plätzen, die Schaffung von Grünflächen und Spielplätzen und die Erneuerung von Parkanlagen.

Außerdem ist die Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung, insbesondere durch die Förderung von Projekten, die zur Revitalisierung von Wirtschafts- und Gewerbegebieten beitragen ein weiteres Ziel. Dazu gehören Maßnahmen wie die Erneuerung von Gebäuden und die Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen.

Zur Städtebauförderung gehört auch die Verbesserung der Energieeffizienz und die Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Programm ist darauf ausgelegt, die Ziele auf lokaler Ebene zu erreichen und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

Programme der Städtebauförderung

Die Förderung ist in drei Programme aufgeteilt:

Lebendige Zentren

  • Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne zu attraktiven und multifunktionalen Standorten für Wirtschaft, Arbeit, Wohnen, Kultur und Bildung
  • Bündelung der Schwerpunkte Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt. und Ortsteilzentren
  • Bewältigung des Strukturwandels

Sozialer Zusammenhalt

  • Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wohn- und Lebensqualität erhöhen
  • Integration aller Bevölkerungsgruppen
  • städtebauliche Gesamtmaßnahmen
  • Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement

Wachstum und nachhaltige Erneuerung

  • Lebenswerte Quartiere gestalten
  • Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandel
  • Bauliche Strukturen und den öffentlichen Raum an neue und sich ändernde Bedarfe anpassen

Zudem sind Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel insbesondere durch Verbesserungen der grünen Infrastruktur zudem Fördervoraussetzung und als Querschnittsaufgabe in allen drei Programmen förderfähig.

Außerdem stärkt die Städtebauförderung die interkommunale Zusammenarbeit. Um Lösungsstrategien für verschiedene Probleme zu realisieren, hat sich diese grenzübergreifende Kooperation als erfolgreiches Instrument erwiesen. So haben auch dünn besiedelte Räume Zugang zu Kinderbetreuung, ärztlicher Versorgung oder Dienstleistungen des täglichen Lebens.

Wie wird gefördert und wer ist antragsberechtigt?

Die Mittel beziehen sich jeweils auf ein genau begrenztes Fördergebiet – werden also nicht pauschal oder für Einzelprojekte vergeben,

Verantwortlich für die Umsetzung sind die Länder, ebenso für die jeweiligen Förderrichtlinien, welche die Inhalte der Maßnahmen beschreiben.

Städte und Gemeinden sind wiederum verantwortlich für die Planung und Durchführer entsprechender Maßnahmen der Städtebauförderung. Nur sie sind also antragsberechtigt.

Beratung & Kontakt: Wir überprüfen die Richtlinien in Ihrer Region und übernehmen die Beantragung einer Förderung im Full-Service.

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