unternehmensWert:Mensch

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Was ist unternehmensWert:Mensch?

UnternehmensWert:Mensch ist ein deutschlandweites Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und mitarbeiterorientierten Personalpolitik hilft. Um dies zu erreichen, fördert das Programm Beratungen in vier Handlungsfeldern: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. Unternehmensführung und Beschäftigte entwickeln in diesen Kategorien gemeinsam mit professionellen Berater/innen Konzepte und Vorgehensweisen, die auf das Unternehmen zugeschnitten sind.

Wer verbirgt sich hinter unternehmensWert:Mensch?

Seine Expertise bezieht unternehmensWert:Mensch aus der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Das Programm ist kontextuell mit der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung verbunden. unternehmensWert:Mensch wird mit Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert.

Koordiniert wird das Förderprogramm von der übergeordneten Pogrammkoordinierungsstelle (PKS) des BMAS. Diese leistet Gewähr dafür, dass bei Erst- und Prozessberatungen sowie beim Ergebnisgespräch einheitliche Standards in der Qualität eingehalten werden. Die PKS ist außerdem für die fachliche Unterstützung der Erstberatungsstellen zuständig. Diese wiederum regeln die Beratung in der jeweiligen Region und sind für Unternehmen in allen Fragen zur Förderung die Hauptansprechpartner.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für die finanzielle Verwaltung und Umsetzung des Förderprogramms verantwortlich. Es kümmert sich um die Bewilligung und Auszahlung der Förderungen sowie um die Verwaltung der Fördergelder. Zusätzlich assistiert das BVA den Erstberatungsstellen bei allen Fragen rund um Zuwendung und Fördermittelabrechnung.

Zertifizierte Berater besuchen die Informationsveransatltungen des Programms: Teilnahmebescheinigung unternehmensWertMensch

Wie lauten die Ziele des Förderprogramms?

unternehmensWert:Mensch strebt eine Impulsgebung für nachhhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen an. Das Programm möchte vor allen Dingen

  • kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, für zukünftige Herausforderungen und Problemstellungen gewappnet zu sein
  • den Unternehmen bei der Gestaltung und Realisierung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik zur Seite stehen
  • kleine und mittlere Unternehmen darauf vorbereiten, eigenständig auf die zahlreichen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, reagieren zu können
  • Unternehmen dabei zur Hand gehen, eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die sich konstruktiv auf die Motivation, die Gesundheit sowie die Innovationsförderung der Arbeits- und Produktionsvoraussetzungen auswirkt und die Fachkräftegewinnung und -bindung stärkt.

Wer kann gefördert werden?

Förderungen von unternehmensWert:Mensch können grundsätzlich Unternehmen erhalten,

  • die über einen Sitz und einen Betrieb in Deutschland verfügen,
  • deren Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro oder deren Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro beträgt,
  • die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,
  • die mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen,
  • und die seit mindestens zwei Jahren bestehen.

Die Erstberatung, die in einer der Erstberatungsstellen erfolgt, ist kostenlos. Führt sie zur Ausstellung eines Beratungsschecks, kann die anschließende Prozessberatung finanziell unterstützt werden.

Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen, erhalten zu den Prozessberatungskosten bis zu 80 Prozent Zuschuss. Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten können mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Die restlichen Kosten werden von den Unternehmen selbst getragen.

Die jeweilige Beratung kann insgesamt höchstens 10 Tage in Anspruch nehmen und darf pro Beratungstag maximal 1.000 Euro kosten.

Wie läuft die Förderung bei unternehmensWert:Mensch ab?

  1. Erstberatung

In einem ersten Schritt wendet sich das Unternehmen an eine der zahlreichen bundesweiten Erstberatungsstellen von unternehmensWert:Mensch. Diese unterstützen und beraten das Unternehmen zu allen Fragen zum Programm selbst und rund um das Thema unternehmensWert:Mensch.

  1. Prozessberatung

Im zweiten Schritt kann sich das Unternehmen eine/n Prozessberater/in aus dem Prozessberaterpool aussuchen, der/die für das Programm autorisiert ist.

Die anschließende Prozessberatung findet im Unternehmen selbst statt. Zusammen mit Unternehmensführung, Beschäftigten und eventuell der Mitarbeitervertretung erarbeitet der Prozessberater maßgeschneiderte Strategien zur Lösung der jeweiligen Problemstellung. Zur Durchführung der Prozessberatung kann das Unternehmen insgesamt bis zu 10 Tage nutzen, die es wiederum in einem Zeitraum von bis zu neun Monaten in Anspruch nehmen kann.

  1. Ergebnisgespräch

In einem dritten Schritt findet sechs Monate nach dem Ende der Prozessberatung ein Abschlussgespräch statt, bei dem die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und die Mitarbeitervertretung gemeinsam erarbeiten, was bereits erreicht wurde. Um einen dauerhaften Erfolg der angeregten Veränderungen zu sichern, werden außerdem mögliche weitere Unterstützungsangebote, die für das Unternehmen in Frage kommen, diskutiert.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu unternehmensWert:Mensch

Herr Dr. Rupp, Geschäftsführer von DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH, ist als Prozessberater bei unternehmensWert:Mensch autorisiert. Sie haben Fragen zu dem Förderprogramm oder möchten es gerne in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne!

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