BEG Förderung – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude)

BEG Förderung - Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude DORUCON

Klima schützen und Energiekosten sparen: Mit der BEG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) Gebäude energieeffizient sanieren und Förderung erhalten.


Was wird gefördert?

Gefördert werden alle investive Maßnahmen an Gebäuden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz zu verbessern. Außerdem werden die förderfähigen Kosten der Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten durch die BEG bezuschusst.

5 Module zur BEG Förderung

Die Antragstellung in der Bundesförderung ist in fünf verschiedenen Modulen möglich, je nach Schwerpunkt der Maßnahmen. In manchen Modulen der BEG ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) nötig.

Modul 1: Einzelmaßnahmen an der
Gebäudehülle

EEE erforderlich

Hier können Maßnahmen zur Sanierung am Gebäude gefördert werden, die zu einer besseren Energieeffizienz beitragen. (z.B. Fenster, Türen Dämmung etc.)

  • Mind. Kosten (Investinvestitionsvolumen): 2.000 Euro brutto
  • Fördersatz: 15 Prozent

Modul 2: Anlagentechnik (außer Heizung)

EEE erforderlich

Gefördert werden in diesem Modul der Bundesförderung der Einbau von Anlagentechnik im Gebäude, die die Energieeffizienz erhöhen. Zum Beispiel: Raumluft-Anlagen zur Wärme- oder Kälterückgewinnung, Mess-, Steuer- oder Regelungstechnik zur Gebäudeautomatisierung, Beleuchtungssysteme.

  • Mind. Kosten (Investinvestitionsvolumen): 2.000 Euro brutto
  • Fördersatz: 15 Prozent

Modul 3: Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Im dritten Modul werden effiziente Wärmeerzeuger bzw. Anlagen zur Heizungsunterstützung im Gebäude gefördert. Zum Beispiel: Biomassenheizung, Wärmepumpen, Solarkollektoren.

  • Mind. Kosten (Investinvestitionsvolumen): 2.000 Euro brutto
  • Fördersatz: mind. 10 Prozent

Modul 4: Heizungsoptimierung

Fördergegenstand sind Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen im Gebäude. Diese müssen mind. älter als zwei Jahre sein bzw. bei fossilen Brennstoffen nicht älter als 20 Jahre. Die Maßnahmen müssen zur Energieeffizienz beitragen. (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Pumpe)

  • Mind. Kosten (Investinvestitionsvolumen): 300 Euro brutto
  • Fördersatz: 15 Prozent

Modul 5: Fachplanung und Baubegleitung

EEE erforderlich

Gefördert wird hier die begleitende Fachplanung und Baubegleitung in den Modulen 1-4. Hier muss ein Energie-Effizienz-Experten eingebunden sein.

  • Fördersatz: 50 Prozent

Beratung und Kontakt
zur BEG Förderung

Sie planen die Sanierung und Investitionen an oder in Ihrem Unternehmensgebäude möchten sich bei der Beantragung Ihrer BEG Förderung unter die Arme greifen lassen?

Dann vereinbaren Sie noch heute Ihre kostenfreie Erstberatung mit unseren Fördermittelexperten! Wir freuen uns auf Sie.


Wer wird mit der BEG Förderung gefördert?

Berechtigt für die Antragstellung sind sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen. Anträge zur BEG Förderung müssen jedoch vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Laut BMWK gilt somit ein Maßnahmenbeginn als „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Dabei können Planungs- und Beratungsleistungen aber bereits vor Maßnahmenbeginn durchgeführt werden – ebenfalls Maßnahmen die zur Vorbereitung dienen, wie beispielsweise Aufräum- oder Abrissarbeiten usw.

Sichern Sie sich Ihre BEG Förderung mit dem Experten an Ihrer Seite

Kosten sparen mit energieeffizienten Sanierungen an Nichtwohngebäuden: Vertrauen Sie den DORUCON Fördermittelexperten und den hauseigenen Energieeffizienz-Experten bei Ihrer BEG Förderung. Von der Planung über die Beantragung bis zum Projektcontrolling: so gelingt Ihnen der Förderantrag!

Auch interessant für Sie: Die EEW Förderung – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft