EEW Förderung – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

EEW Förderung DORUCON

Für Nachhaltigkeit in Ihrem Betrieb sorgen: Die EEW Förderung fördert Investitionen von Unternehmen in hocheffiziente Technologien und erneuerbare Energien. Die EEW Förderung kann über einen Zuschuss (BAFA) erfolgen oder über einen zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (KfW). Gefördert werden Unternehmen, Freiberufler sowie kommunale Betriebe. Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es außerdem angepasste Förderquoten.


5 Module zur EEW Förderung

Die EEW Förderung ist in sechs thematische Module unterteilt, in denen jeweils eine Förderung beantragt werden kann.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Der Energieverbrauch von sogenannten Querschnittstechnologien, wie beispielsweise Anlagen, Motoren, Antrieben ist hoch – entsprechend werden investive Maßnahmen in Technologien gefördert, die die Energieeffizienz erhöhen. Sowohl Investitionen zum Ersatz als auch zur Erstbeschaffung sind förderfähig.

  • Max. Förderhöhe: 200.000 Euro
  • Max. Förderquote: 30 Prozent (40 Prozent bei KMU)

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Im zweiten Modul werden Ersatz oder Erstbeschaffung von Anlagen zur Wärmebereitstellung (Solarkollektoren, Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen) gefördert. Voraussetzung ist unteranderem, dass die Wärme zum größten Teil für die eigene Produktion verwendet wird.

  • Max. Förderhöhe: 15 Millionen Euro
  • Max. Förderquote: 55 Prozent

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Hier werden Soft- und Hardware gefördert, die für ein Energie- und Umweltmanagementsystem erforderlich sind. Förderfähig sind sowohl Anschaffung, Installation als auch die Inbetriebnahme, inklusive Personalschulung.

  • Max. Förderhöhe: 15 Millionen Euro
  • Max. Förderquote: 40 Prozent

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Im vierten Modul werden Investitionen zur energetischen und ressourcenschonenden Optimierung bestehender Anlagen und Prozesse gefördert. Diese müssen zur Energie- und Ressourceneffizienz beitragen, den fossilen Energieverbrauch bzw. den CO2-Ausstoß senken oder vermeiden. Modul 4 ist technologieoffen und kann zudem Modul 1 und 3 beinhalten.

  • Max. Förderhöhe: 15 Millionen Euro
  • Max. Förderquote: 50 Prozent

Modul 5: Transformationskonzepte

Gefördert werden Planung und Umsetzung der Transformation eines Unternehmens hin zur Treibhausgasneutralität. Fördergegenstand ist z.B. ein sogenannten Transformationskonzept, die Erstellung einer CO2 Bilanz, die Kosten für einen Energieberater, Kosten für Messungen, Datenerhebung etc.

  • Max. Förderhöhe: 80.000 Euro
  • Max. Förderquote: 50 Prozent (für KMU 60 Prozent)

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Gefördert wird der Austausch und die Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, auf ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen.

  • Max. Förderhöhe: 200.000 Euro
  • Max. Förderquote, De-minimis Verordnung: 33 Prozent
  • Max. Förderquote, AGVO: 20 Prozent

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