Bundesförderung für Energieeffizienz: Eine Chance für Unternehmen

Unternehmen, die planen ihre Prozesse zu optimieren, können eine Förderung über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 4 nutzen. Gefördert wird die Umstellung eines Produktionsprozesses so, dass Energie oder Ressourcen eingespart werden. Das Förderspektrum reicht dabei vom Ersatz einer in die Jahre gekommenen Bearbeitungsmaschine durch eine moderne Maschine bis hin zu Großprojekten, in denen ganze Produktionsstraßen durch verschiedene Maßnahmen und Bestandteile hinsichtlich ihrer Energieeffizienz verbessert werden.

Berechnung der Förderung: Einsparung und CO2-Umrechnung

Energieeffizienz Technologie

Die Fördersumme bzw. Förderquote orientiert sich dabei an der jährlich eingesparten Tonne CO2. Diese wird bestimmt, indem allen Energieträgern (Strom, Gas, Öl) und Ressourcen (Chemikalien, Metalle, Kunststoffe, …) spezifische Umrechnungsfaktoren zugeordnet werden, die die jeweilige Einsparung in CO2-Äquivalente umrechnen. Pro jährlich eingesparter Tonne CO2 können 500-1.200 € an Förderung erzielt werden, je nach Unternehmensgröße. Maximal sind 15 Millionen Euro förderfähig.

Das Einsparkonzept: Ihr Weg zur Optimierung von Energie und Effizienz

Als Grundlage für den Antrag dient dabei das sogenannte Einsparkonzept, das von einem anerkannten Energieeffizienzexperten erstellt wird. Darin wird die Optimierung des Prozesses ausführlich beschrieben und beziffert. Der geplante Zustand des Systems wird quantitativ mit dem aktuellen Zustand bzw. mit einem weniger energie- und/oder ressourceneffizienten Referenzzustand verglichen.
Insbesondere die Nutzung von Abwärme ist hier sehr attraktiv, da dabei im Soll-Zustand kein zusätzliches CO2 emittiert wird. Gerne erstellen unsere Energieeffizienzexperten gemeinsam mit Ihnen das Einsparkonzept für Ihr Vorhaben.

Änderungen im Förderprogramm: Elektrifizierung und Energieeffizienz

Das Förderprogramm wurde Anfang Mai novelliert, wobei die Elektrifizierung von Prozessen deutlich attraktiver wurde. Im Gegensatz dazu hat die Optimierung von Prozessen, die bereits Elektrizität als Energiequelle nutzen, an Attraktivität verloren. Es ist abzusehen, dass sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzen wird, da die Umrechnungsfaktoren für elektrischen Strom schrittweise abgesenkt werden sollen. Deshalb empfiehlt es sich für Unternehmen, die Pläne zur Effizienzsteigerung bereits elektrifizierter Prozesse haben, damit nicht zu lange warten.

Zukunft der Förderanträge: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn und Projektstart

Eine weitere Neuerung, die zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten soll, betrifft den Maßnahmenbeginn von Förderprojekten. Aktuell kann sofort auf eigenes Risiko mit Einreichung des Antrags und der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Auch wenn noch keine Bewilligung des Antrags vorliegt. Es ist geplant, dass dieser sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn entfällt und die antragstellenden Unternehmen erst nach positiver Begutachtung mit dem Projekt beginnen dürfen. Als Projektstart zählt beispielsweise bereits die Bestellung von Maschinen. Es ist abzusehen, dass dies viele Antragsteller vor allem in Zeiten langer Lieferzeiten und unsicherer Energie- und Rohstoffpreise vor gewaltige Herausforderungen stellen wird. Vorausgesetzt die BAFA schafft es nicht, den aktuellen Begutachtungszeitraum von über sechs Monaten deutlich zu reduzieren.

Unternehmen, die dieses Risiko nicht eingehen wollen, sollten sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam noch in diesem Jahr einen Förderantrag stellen können.

Energieeffizienz Beratung

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