Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen

Für Deutschland gewinnt der Schienengüterverkehr immer mehr an Bedeutung, denn er ist essentiell für das Erreichen der Klimaschutzziele. Aber auch für den Ausbau unserer Logistik wird ihm eine große Bedeutung zugesprochen. Hierfür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen ins Leben gerufen.

Über das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr

Der Leitgedanke des Förderprogramms ist es, Innovationen im Bereich Schienengüterverkehr zu fördern und zu einer schnellen Markteinführung zu verhelfen. Das Programm erzielt eine zeitnahe Markteinführung von neuen innovativen Ideen und somit einer Stärkung des Marktanteils des Schienengütervverkehrs.

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, außerdem Verbände und juristische Personen des Privatrechts. Wichtig ist, dass sie eine rechtskräftige Vertretung in Deutschland während der gesamten Projektlaufzeit aufweisen können. Antragstellungen von nicht-bundeseigenen Eisenbahnen und Start-Ups werden besonders begrüßt. Davon ausgeschlossen sind Antragsteller in Schwierigkeiten oder in einem Insolvenzverfahren.

Welche Projekte werden gefördert?

Im Grunde werden Einzelprojekte und Verbundvorhaben gefördert. Im Falle eines Verbundprojektes muss ein Koordinator mit Sitz in Deutschland ernannt werden. Handelt es sich bei dem Projekt um eine Kooperationsvereinbarung, so wird vorausgesetzt, dass die Arbeitspakete unter den Teilnehmern aufgeteilt werden.

Das Förderprogramm legt die Bereiche fest, in welchen Projekte stattfinden dürfen. Innerhalb dieser Bereiche gibt es jedoch keinerlei Einschränkungen. Es werden unter anderem Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik gesucht, beispielsweise:

  • Innovative Produkte und Komponenten + verbundene Technologieanpassungen
  • Organisations- und Prozessinnovationen
  • System Innovationen
  • Innovationen, die Interaktionen zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur betreffen

Die Förderung umfasst außerdem zwei verschiedenen Entwicklungsstadien:

  • Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten bzw. Demonstratoren (Förderlinie 1)
  • Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2)

Voraussetzungen hierfür ist die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit, Flexibilität sowie Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs in der Bundesrepublik. Antragsteller müssen ebenfalls über fachliche Qualifikationen und genügend Kapazitäten zur Durchführung des Projektes vorweisen können.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Für diese Förderung gibt es keine Förderhöchstsumme. Dafür stehen jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss hat eine Bagatellgrenze von mindestens 25.000 Euro.

Die Förderquoten des Bundesprogramms Zukunft Schienengüterverkehr

Förderquoten der 1. Förderlinie

  • Große Unternehmen bis 50 Prozent
  • Mittlere Unternehmen bis 60 Prozent
  • Kleine Unternehmen bis 70 Prozent
  • Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent

Wenn eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen besteht, erhöht sich die maximale Förderquote für kleine Unternehmen um 10 Prozent und für mittlere sowie große Unternehmen um jeweils 15 Prozent.

Förderquoten der 1. Förderlinie in der Kategorie ,,Demonstratoren“

  • Große Unternehmen bis 25 Prozent
  • Mittlere Unternehmen bis 35 Prozent
  • Kleine Unternehmen bis 45 Prozent
  • Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent

Bei einer Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich die maximale Förderquote um jeweils 15 Prozent.

Die förderwürdigen Kosten

Eine der wichtigsten Fragen it, welche Kosten förderbar sind. Das sind bei dem Bundesprogramm ,,Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Förderung von Innovationen zum Beispiel:

  • Personalkosten
  • Kosten für Material und Fremdleistungen
  • Durch das Vorhaben verursachte Kosten (Gebäude und Grundstück, zusätzliche Gemeinkosten und Betriebskosten)

Die Antragstellung

Die Antragstellung findet in einem zweistufigen Verfahren statt, beginnend mit einer Projektskizze und endend mit dem formalen Förderantrag. Das Einreichen des Antrages kann durchgehend erfolgen, da es keine Deadline gibt.

Weitere Infos zum Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr

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