Zweiter Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Bis zum 11. August 2020 können Anträge für das Innovationsprogramm eingereicht werden. Diese zweite Ausschreibungsrunde setzt den Fokus auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Innovationsprogramm IGP zweiter Förderaufruf DORUCON

Über das Innovationsprogramm IGP

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen erweitert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seine Förderangebot auf nichttechnische Innovationen. Neue Technologien können bei den Projekten eine wichtige Rolle spielen, sind jedoch nicht ausschlaggebend für die Förderung. Vielmehr geht es um die Innovation an sich und neue Lösungsmöglichkeiten.

Mehr zum IGP Innovationsprogramm

Zweiter Förderaufruf

Nach der erfolgreichen ersten Förderrunde zu Jahresbeginn, mit dem Fokus auf digitale Innovationen, folgt nun also der zweite Förderaufruf des Innovationsprogramms. Dieser zielt auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen.

Faktencheck: 2. Ausschreibung IGP

Wer?

Mit dem Innovationsprogramm adressiert das BMWi im Allgemeinen Start-Ups, mittelständische- und Kleinstunternehmen. Es sind also Unternehmen antragsbereichtigt, die der EU-Definition für KMU entsprechen. In den Projektformen B und C sind zusätzlich nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner antragsberechtigt. Das Innovationsprogramm ist branchenoffen, auch Unternehmen die fern der Kreativwirtschaft zu hause sind, können die Förderung beantragen, jedoch muss der Antragsgegenstand erfüllt sein.

Was?

Im Mittelpunkt der Förderung stehen neue Geschäftsideen, Pionierleistungen oder beispielsweise neue Dienstleistungen, die neue Prozesse oder Organisationen entwickeln. Das Innovationsprogramm reicht von der Machbarkeitsstudie bis hin zur Markteinführung. Gegenstand der zweiten Förderung sind also beispielsweise neue Konzepte und Ideen aus den Bereichen Design, Mode, Kunst, Musik, Film oder Architektur. Gefördert werden Personalkosten, außerdem projektbezogene Aufträge.

Wie?

Die Förderung ist ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der außerdem dem De-Minimis Verfahren unterliegt. Die Förderhöhe und -sätze sind in der allgemeinen Richtlinie festgelegt und variieren je nach Projekt- bzw. Unternehmensform.

Projektform A (Machbarkeitstudien)

  • Kleinstunternehmen 70%
  • Kleine Unternehmen 65%
  • Mittlere Unternehmen 60%
  • In dieser Projektform sind maximal 70.000 Euro zuwendungsfähig

Projektform B (Markteinführung)

  • Kleinstunternehmen 55%
  • Kleine Unternehmen 50%
  • Mittlere Unternehmen 45%
  • Forschungseinrichtungen 100%
  • In der Projektform B sind maximal 300.000 Euro zuwendungsfähig

Projektform C (Innovationsnetzwerke)

Die Projektform C fördert Netzwermanagementeinrichtungen in zwei Phasen:

  • Phase 1: maximal 100.000€ sind zuwendungsfähig
  • Phase 2: maximal 200.000€ sind zuwendungsfähig
  • In Phase 1 gilt ein Fördersatz von 90%
  • in der 2. Phase 65%

Neuerungen im Innovationsprogramm IGP

Um auch während der Corona-Krise die Innovationstätigkeit zu stärken stockt das BMWi das Budget des Innovationsprogramms von 25 auf 35 Millionen Euro auf. Auch die Pitches wurden entsprechend angepasst und finden im September virtuell, per Video-Pitch statt. Live Pitches mit entsprechender (Online-) Präsenz wird es dann Ende des Jahres geben.

Be creative!

Seien sie kreativ und stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Als erfahrene Berater und Fördermittelexperten finden wir die optimale Förderung und übernehmen außerdem die bürokratische Antragsstellung.

Weitere Infos zum Innovationsprogramm des BMWi finden Sie hier.

Sie interessieren sich für unsere Beratung? Hier erfahren sie mehr zu unseren Leistungten.