Bundesprogramm: Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten

Als Weiterführung der Corona-Soforthilfen plant die Bundesregierung ein neues Bundesprogramm für Unternehmen mit hohem Corona bedingtem Umsatzausfall. Als Überbrückungshilfe für Juni bis August stellt die Bundesregierung dafür bis zu 150.000 Euro pro Unternehmen zu den betrieblichen Fixkosten zur Verfügung.

Faktencheck: Das Bundesprogramm

Wer?

Das Bundesprogramm fördert

  • kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Solo-Selbstständige
  • Freiberufler

die durch Corona bedingte Schließungen unter erheblichen Umsatzausfällen leiden. Das Bundesprogramm ist außerdem auf keinen Wirtschaftsbereich beschränkt.

Was?

Das Programm bezuschusst die fortlaufenden Fixkosten einschließlich Personalaufwand, jedoch keinen Unternehmerlohn.

Wie?

Somit können Unternehmen, die das Bundesprogramm beantragen, mit einer monatlichen Bezuschussung von maximal 50.000 Euro rechnen. Verzeichnet das Unternehmen also im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch

  • von 70 Prozent, erstattet die Förderung 80 Prozent der Fixkosten.
  • zwischen 50 und 70 Prozent, erstattet die Förderung 50 Prozent der Fixkosten.
  • von weniger als 50 Prozent, ist keine Erstattung möglich.

Das Antragsverfahren zum Bundesprogramm

Das Bundesprogramm sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor:

Bundesprogramm

  • Bei der Antragsstellung muss in Form geeigneter Nachweise, wie beispielsweise im Jahresabschluss oder im Steuerbescheid, glaubhaft gemacht werden, dass die entsprechenden Umsatzeinbrüche vorliegen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt dann auf der Grundlage einer Bestätigung durch den Steuerberater oder die zuständigen Kammern.
  • Außerdem besteht eine nachträgliche Nachweispflicht: Wird beispielsweise in der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Betriebskostenabrechnung festgestellt, dass die Umsatzentwicklung besser als erwartet ausfällt, so müssen die zuviel erhaltenen Zuschüsse rückerstattet werden.

Die Förderung beantragen

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie dabei von unserem Knowhow als langjährige Fördermittelberater – Wir unterstützen Sie, auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, bei der Vorbereitung und Antragstellung Ihres Zuschusses.

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