Entlastung durch die steuerliche Forschungsförderung / Forschungszulage

Seit Januar 2020 begünstigt die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) Forschung- und Entwicklungsprojekte innovativer Unternehmen in Form der steuerlichen Forschungsförderung.

Über die steuerliche Forschungsförderung

Was wird gefördert?

Die Forschungsförderung deckt alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab, sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Forschung. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten (also Arbeitslöhne und Sozialversicherungsbeiträge), die mit dem Projekt zusammen hängen. Diese sind auf maximal zwei Millionen Euro begrenzt. Bei eigener Forschung und der Förderquote von 25 Prozent ist somit maximal eine Steuerrückzahlung von 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr möglich. Bei Auftragsforschung dienen 60 Prozent der Auftragssumme als Bemessungsgrundlage, davon werden wiederum 25 Prozent gefördert. (Oder: Entgelt x 15 Prozent)

Wer wird gefördert?

Alle Unternehmen, unabhängig der Größe, der Industrie oder der Branche, die in irgendeiner Weise in Deutschland steuerpflichtig sind, sind antragsberechtigt. Außerdem sind Kooperationsprojekte (ähnlich zur Projektförderung) und Auftragsforschung im Gesetz verankert. Diese ist nicht auf das Inland begrenzt, auch Aufträge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zählen dazu.

Wie wird gefördert?

Das Unternehmen muss nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dazu gehört eine Bescheinigung, die die Forschungs- und Innovationseigenschaften des Projektes bestätigt. Diese muss allerdings vorab bei einer externen (bisher noch unbekannten) Zertifizierungsstelle beantragt werden. Projektkosten werden also rückerstattet – Unternehmen können folglich sofort mit dem Projekt starten ohne auf die Förderung zu warten. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, beispielsweise müssen Personalkosten eindeutig dokumentiert sein.

Forschungszulage oder Projektförderung?

Forschungsförderung DORUCON

Für wen ist die Forschungsförderung sinnvoll?

DORUCON empfiehlt sie vor allem Unternehmen zwischen 250 und 1.000 Mitarbeitern. In dieser Unternehmensgröße bewegt man sich zumeist innerhalb geringer finanziellen Investitionen, allerdings sind diese Unternehmen oft zu groß, um sich an den Fördertöpfen des Mittelstandes zu bedienen. Sinnvoll abgedeckt mit der Forschungszulage sind außerdem Projekte, die schnell umgesetzt und flexibel angepasst werden. Da die Förderung im Nachgang des Projekts beantragt wird, ist man mit dem Start im Gegensatz zur Projektförderung nicht an einen Bewilligung gebunden.

Vergleich Projektförderung und Forschungszulage

ProjektförderungForschungszulage
Fördert Personalkosten und oftmals Gemein- oder MaterialkostenFördert Personalkosten
Höhere FörderquotenGeringe Förderquote
Komplexes, oftmals mehrstufiges AntragsverfahrenWeniger bürokratische Beantragung
Mittel stehen im Projekt zur VerfügungProjekt muss vorfinanziert werden
Längerfristige PlanungKurz- bis mittelfristige Planung
Projektstart an Bewilligung gebundenFlexibler Projektstart
Oftmals auf Themen oder Branche beschränkt (Ausnahme ZIM)Themen- und branchenoffen
Kein Rechtsanspruch, oftmals WettbewerbRechtsanspruch

Tipps für den Antragsteller

  • Wir empfehlen die Forschungszulage frühzeitig zu planen. Im Besten Fall wird zuvor geprüft, ob eine lukrativere Bezuschussung durch die Projektförderung möglich ist.
  • Kommt trotzdem keine Förderung in Frage, sollten die Personalkosten des laufenden Forschungsprojekts eindeutig dokumentiert und abgegrenzt sein.
  • Außerdem sollte die Bescheinigung über Innovations- und Forschungstätigkeit frühzeitig beantragt werden (sofern die Zertifizierungsstelle bekannt ist).

Sie interessieren sich für eine Förderung?

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