WIPANO – Patentförderung

Mit WIPANO bietet das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein weiteres Instrument im Rahmen der Technologieförderung an. Es bietet Unternehmen und Forschungseinrichtungen Unterstützung bei der Anmeldung und Vermarktung von Patenten und Gebrauchsmustern sowie bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in allgemeingültige Normen (z.B. DIN, ISO). Das BMWK stärkt mit diesem Programm die rechtliche Sicherung und die Verwertung der neuesten Forschungsergebnisse von kleinen bis mittleren Unternehmen (KMUs) und Hochschulen, da hier oft das entsprechende Know-how und die finanziellen Mittel dafür fehlen.

WIPANO ist Nachfolger von Programmen zum Schutz und der gewerblichen Nutzung von Ideen (SIGNO)

WIPANO gehört zu den Instrumenten des Bundes für die Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Es löst das vorherige Programm „SIGNO – Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung“ sowie die Programme „TNS – Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Normung und Standardisierung“ und „INS – Innovation mit Normen und Standards“. ab. Auch diese hatten die Verwertungsförderung und die Förderung von Normung zum Ziel. Darüber hinaus dienten sie der Förderung von Erfindergeist bei insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen. Weiterhin sollte SIGNO ein erfinderfreundliches Klima in Deutschland schaffen und Innovationen sowie deren rechtliche Sicherung durch Patentschutz stärken.

Aufbau von WIPANO
WIPANO-Patentfoerderung und Normierung, Standardisierung

1. Bereich Patentierung und Verwertung

Die Mittel für den ersten Förderschwerpunkt von WIPANO, die Patenteinreichung und Patentvermarktung, sind für Unternehmen in fünf Leistungspakete aufgeteilt. Die Unterstützung für die Patentierung umfasst den gesamten Vorgang der Schutzrechtsanmeldung von der Technologieberatung zur ersten Überprüfung der Erfindung bis hin zur Unternehmensberatung für die optimale Vermarktungsstrategie.

Höhe der Förderung für Patent- und Schutzrechtsanmeldung und Patentvermarktung

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geförderten Mittel für die Patentanmeldung und Patentvermarktung:

Höhe der Förderung
LeistungspaketBezeichnungMaximale Zuwendungssummen
LP1Grobprüfung der Erfindung375 Euro
LP2Detailprüfung der Erfindung1.200 Euro
LP3(Strategie-) Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung

 

(Prio-Anmeldung und eine weitere Anmeldung)

2.000 Euro
LP4Patentanmeldung

 

(Amtsgebühren und Kosten für Patentanwälte)

10.000 Euro
LP5Aktivitäten zur Verwertung (z.B. Erarbeitung einer Marketingstrategie für Patente, Prototypen-Bau für Patente, Messeteilnahmen zur Präsentation von Patenten)3.000 Euro
Summe 16.575 Euro

Die Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.  Sie stellen eine Anteilsfinanzierung dar, das heißt maximal 50% der Gesamtkosten können übernommen werden. Eine Verteilung von Mehrausgaben in einem Leistungspaket auf ein anderes Leistungspaket ist teilweise möglich. Dabei gilt, dass die übertragenen Mittel maximal 50% der Gesamthöhe des zur Deckung der Mehrausgaben genutzten Leistungspakets betragen dürfen. Weiterhin ist das Leistungspaket 4, die Ausgaben für Patentanwälte, von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Leistungspakete müssen von qualifizierten externen Dienstleistern erbracht werden.

Welche Unternehmen können bei WIPANO ihre Patentanmeldung und -verwertung fördern lassen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Selbständige der freien naturwissenschaftlichen und technischen Berufe, die folgende Kriterien erfüllen:

  • es wurde in den letzten 5 Jahren kein Schutzrechtsantrag gestellt
  • das Unternehmen wird ausschließlich im Haupterwerb betrieben
  • das Unternehmen verfügt über eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • es hat maximal 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß der Definition der EU für KMU)
  • das zu fördernde Projekt wurde noch nicht begonnen und es wurden keine Vertragsbeziehungen zur Vorbereitung des Projekts eingegangen, z.B. mit Dienstleistern

Patent- und Schutzrechtsprojekte

Die Erstellung des Antrags erfolgt online über ein elektronisches Formularsystem. Der vollständige und unterschriebene Antrag mit allen Unterlagen im Original wird per Post an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesandt. Die Bearbeitung des Antrags nimmt ca. 4 Wochen in Anspruch. Bei sehr eiligen Vorhaben besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Träger des Projektes einen Eilantrag zu stellen.
Wurde der Antrag bewilligt, hat der Antragsteller ab Projektbeginn 24 Monate Zeit für die Durchführung des Projektes.

Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung und der Patentrecherche? Oder Sie sind eine Hochschule oder Forschungseinrichtungen und möchten ebenfalls von diesen Leistungspaketen profitieren? Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns einfach an. Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen von einer Förderung profitieren könnte? Überprüfen Sie das mit unserem kostenlosen Fördercheck.

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Schutzrechtsanmeldung, Patente und Gebrauchsmuster finden Sie hier.

2. Bereich Normung und Standardisierung

Der zweite Förderschwerpunkt von WIPANO befasst sich mit dem Ziel, Forschungsergebnisse in wirtschaftlich nutzbare Standards zu überführen und dadurch die Marktdurchdringung von Innovationen zu stärken. Dazu werden Projekte gefördert, die die Entwicklung von neuen Standards und Normen zum Ziel haben. Dazu zählen insbesondere (entsprechend der WIPANO-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)

  • Projekte zur Aufbereitung und Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen für nationale Normen wie DIN und DKE, europäische Normen wie CEN und CENELEC sowie für internationale Normen wie ISO und IEC
  • Vorhaben, die die Marktdurchdringung von innovativen Produkten, Technologien oder Dienstleistungen unterstützen, z.B. die Entwicklung von Normen und Standards wie Prüfnormen
  • Projekte mit dem Ziel der Entwicklung von einheitlichen Schnittstellen, Terminologien oder Klassifizierungen sowie zur Entwicklung von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen

Welche Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind für Normungs- und Standardisierungsprojekte mit WIPANO förderberechtigt?

Dieser Teil von WIPANO bietet Unterstützung für die Diffusion von FuE-Ergebnissen in den allgemeinen Markt. Daher werden im Förderschwerpunkt „Normen und Standardisierung“ nur Unternehmen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen gefördert.

Für Unternehmen gilt dabei als Voraussetzung, dass sie über eine über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen.

Zusammen mit einem Unternehmen kann eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sowie eine außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung die WIPANO-Förderung zur Standardisierung und Normung ihrer wissenschaftlichen Forschung nutzen.

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen muss durch einen Kooperationsvertrag geregelt sein.

Höhe der Fördersumme bei WIPANO für Normungs- und Standardisierungsprojekte

Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 Euro pro Kooperationspartner (Unternehmen oder Forschungseinrichtung) und ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei Unternehmen beträgt der Zuschuss bis zu 50% der Projektkosten, bei Hochschulen bis zu 85%, wobei hier gesonderte Regelungen gelten.

Das Projekt muss so aufgebaut sein, dass maximal 75% der als Bemessungsgrundlage dienenden Projekt-Arbeitsleistung von allen Partnern bei der Forschungseinrichtung liegt.

Wie funktioniert die Förderung mit WIPANO bei Patent- und Schutzrechtsprojekten?

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Über ein Online-Formular wird eine Projektskizze erstellt. Das Vorhaben wird vor dem zuständigen Normenausschuss vorgestellt und von diesem geprüft.  Ist eine Bewilligung der Projektskizze erfolgt, kann ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden. Ein von den Projektpartnern bestimmter Verbundkoordinator stellt sicher, dass die Anträge der Kooperationspartner aufeinander abgestimmt sind.

WIPANO in Kombination mit ZIM oder anderen Programmen

Innovationen, die mit Hilfe von WIPANO  geschützt werden, können mit Hilfe von ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) oder anderen Zuschussprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU Ebene zur Prototypen- oder Produktreife gefördert werden. Umgekehrt kann nach der Produktentwicklung dann wiederum die Normierung durch WIPANO unterstützt werden. So können Sie für jede Phase das richtige Programm nutzen.
Sie möchten von einer Förderung profitieren, aber das Verfahren erscheint Ihnen zu aufwändig? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und beantragen für geeignete Projekte Fördermittel im Full Service und auf Erfolgsbasis. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Oder füllen Sie einfach unseren kostenlosen Fördercheck aus und erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte.

Hier finden Sie weitere Informationen über das Engagement des BMWK zum Thema Normen und Standards.

Hier erfahren Sie, warum Technologieförderung einen Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen darstellen kann.

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