Fragen & Antworten zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die am Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM teilnehmen möchten, stehen vor vielen Fragen. Wir haben im Folgenden Aspekte für Sie gesammelt, zu denen häufig Unklarheit besteht.

Muss mein Projekt einer bestimmten Technologie entsprechen, um einen Antrag  zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM stellen zu können?

ZIM Fragen DORUCONBezüglich der eingesetzten Technologie gibt es keine Vorgaben. Wichtig ist, dass das geplante Vorhaben innovativ ist, dass ein technisches Risiko besteht, und dass es die weiteren Förderbedingungen (nicht mehr verfügbar) erfüllt. Außerdem gibt es laut einer Studie des BMWi bestimmte Trends, in welchen Technologien besonders oft Förderanträge gestellt bzw, bewilligt werden. Neben bekannten Themen wie Industrie 4.0 und Digitalisierung  sind es oftmals besonders spezialisierte Technologien, die die sogenannten „Hidden Champions“ im Mittelstand erforschen.

Wo finde ich weitere Informationen zum zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM?

Das Bundesministerium für Wirtschaft stellt auf seiner Homepage umfangreiche Informationen bereit. Dort finden Sie unter anderem je eine Rubrik zu Einzelprojekten mit ZIM, zu Kooperationsprojekten und ZIM-Netzwerken. In unserem Blog sowie auf unserer ZIM-Berater-Seite informieren wir ebenfalls regelmäßig über Neuigkeiten aus der Technologieförderung und zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand.

Kann ich mich als einzelnes Unternehmen auch bewerben?

Sowohl einzelne Unternehmen mit einem Projekt können am ZIM-Programm teilnehmen, als auch mehrere Unternehmen gemeinsam. Zudem sind Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen möglich.

Können alle Unternehmen unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl ZIM-Zuschüsse erhalten?

Nein, für Unternehmen gelten die folgenden Vorgaben:

  • Das Unternehmen darf maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen
  • Die Jahresbilanzsumme darf bei maximal 43 Mio. Euro liegen
  • Der Umsatz pro Jahr darf maximal 50 Mio. Euro betragen

Gibt es beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand eine Einschränkung auf bestimmte Branchen?

Nein, das ZIM-Programm ist technologieoffen. Folglich, unabhängig von der eingesetzten Technologie und Branche, ist die Antragsstellung möglich, bei Erfüllung der weiteren Förderbedingungen (bei Unternehmen zum Beispiel der KMU-Status).

Müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden?

Die Zuschüsse, die Ihnen das ZIM-Programm bewilligt, müssen Sie nicht zurückzahlen.

Welche Fristen zur Antragstellung müssen beachtet werden?

Die Einreichung der Anträge zum Zentralen Innovationsprogramm ZIM ist prinzipiell jederzeit möglich. Die Frist, zu der die Fördermittelanträge unter der Richtlinie von 2015 spätestens eingereicht werden können, ist der 31. Dezember 2019. Bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie ist jedoch keine Einreichung möglich.

Kann ich mein gesamtes Projekt über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand finanzieren?

Für ein Projekt, das ZIM fördert, gelten bestimmte Förderquoten. Das heißt, Zuschüsse finanzieren einen Anteil der eigenen Projektkosten. Den übrigen Teil erbringt das geförderte Unternehmen bzw. die Forschungseinrichtung oder Hochschule selbst.

Sie interessieren sich für ZIM und fragen sich, ob weitere Förderprogramme interessant sein könnten? Lesen Sie mehr zur geförderten Innovationsberatung mit go-inno oder nutzen Sie unseren kostenlosen Fördercheck – wir beraten Sie zur optimalen Förderung Ihres Technologie- und Innovationsprojekts.