Kommunalrichtlinie

Kommunalrichtlinie DORUCON

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, Treibhausgase und Emissionen nachhaltig zu reduzieren und damit den Klimaschutz in den Gemeinden und in deren Umwelt zu integrieren. Ziel ist es damit die Lebensqualität in den Gemeinden zu verbessern, unter anderem auch mit finanziellen Entlastungen durch sinkende Energiekosten. Mit geförderten klimafreundlichen Investitionen und Finanzierungen geht auch eine regionale Wertschöpfung für Kommunen einher.

Kommunalrichtlinie & Nationale Klimaschutzinitiative

Die Richtlinie ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative, indem sie die Förderung für lokale Klimaschutzprojekte bereitstellt. Die nationale Klimaschutzinitiative bildet den politischen Rahmen, der auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und den Klimaschutz abzielt. Durch die Verknüpfung der Kommunalrichtlinie mit der nationalen Klimaschutzinitiative wird sichergestellt, dass Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verminderung ihrer eigenen Treibhausgasemissionen gefördert werden.

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Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Außerdem können Betriebe, Unternehmen und Zweckverbände, die eine kommunale Beteiligung vorweisen, die Förderung beantragen. Zudem sind folgende Institutionen antragsberechtigt:

  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung
  • Vereine, wenn sie gemeinnützig sind und deren Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen

Gefördert wird bundesweit – die aktuelle Kommunalrichtlinie hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027. Bis dahin können durchgehend Anträge für Fördermittel eingereicht werden.

Förderschwerpunkte

Die Kommunalrichtlinie unterscheidet zwischen strategischen und investiven Klimaschutzmaßnahmen.

strategische Maßnahmen sind u.a.:

  • Beratung im Bereich Klimaschutz
  • Energiemanagement
  • Umweltmanagement
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination und -konzepte
  • kommunale Wärmeplanung

investive Förderschwerpunkte sind u.a.:

  • Sanierungen von:
    • Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Ampeln
    • Innen- und Hallenbeleuchtungen
    • Lüftungsanlagen
  • Mobilitätsmaßnahmen
  • klimafreundliche Abfall- und Abwasserwirtschaft
  • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Energieeffizienz in Rechenzentren

Wie hoch ist die Förderung der Kommunalrichtlinie?

Jeder Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie hat eigene Förderquoten. Diese reichen von 20 Prozent bis 100 Prozent, je nach Schwerpunkt der Maßnahmen und je nach Voraussetzung des Antragsstellers. Von höheren Förderquoten profitieren zum Beispiel finanzschwache Kommunen als auch Braunkohlereviere nach §2 des Strukturstärkungsgesetzes. Dazu zählen das Rheinische, das Mitteldeutsche und das Lausitzer Revier. Die „Finanzschwäche“ muss vorab von der Kommunalaufsicht bescheinigt werden, wenn die Kommune nicht an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnimmt. Die Förderquoten sind hier einsehbar.

Beantragung, Beratung und Kontakt

Kommunalrichtlinie: Mit Beratung zum erfolgreichen Klimaschutzprojekt | DORUCON

Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für eine Förderung mit der Kommunalrichtlinie ein aufwändiger Prozess ist. Es ist somit empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anforderungen der Richtlinie und die Verfahren zu informieren. Daher ist es hilfreich, eine erfahrene Förderberatung zur Umsetzung in Anspruch zu nehmen, um den Antrag erfolgreich zu stellen.

Kontaktieren Sie uns!

Wir nehmen Ihnen die bürokratische Vorbereitung des Antrags ab, übernehmen die Einreichung als auch die Abrechnung Ihrer Vorhaben.

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Das Einbeziehen eines erfahrenen Beratungsunternehmens bei der Antragstellung für eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie hat verschiedene Vorteile:

  1. Expertenwissen: DORUCON verfügt über umfassendes Fachwissen und Erfahrung im Bereich der Fördermittelakquise und hilft Ihnen dabei helfen, einen erfolgreichen Antrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen.
  2. Zeitersparnis: Der Antragsprozess kann zeitintensiv sein, und wir nehmen Ihnen den Aufwand ab – Sie profitieren von langjähriger Erfahrung!
  3. Höhere Erfolgschancen: Wir gestalten den Antrag so, dass er den Anforderungen der Förderinstitutionen entspricht, Fehler vermieden werden und somit eine höhere Erfolgschance hat.
  4. Finanzielle Vorteile: Durch eine erfolgreiche Beantragung der Förderung können Sie schneller finanzielle Vorteile erzielen und Ihre Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Insgesamt trägt die Zusammenarbeit dazu beitragen, dass Sie Ihre Projekte schneller und effektiver realisieren können und eine höhere Chance haben, neue Fördermittel für Kommunen zu erhalten.

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Weitere Informationen gibt das BMWK.