Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kommunen und kommunale Akteure dabei, Treibhausgase und Emissionen nachhaltig zu reduzieren und damit den Klimaschutz in den Gemeinden und in deren Umwelt zu integrieren. Ziel ist es damit die Lebensqualität in den Gemeinden zu verbessern, unter anderem auch mit finanziellen Entlastungen durch sinkende Energiekosten. Mit geförderten klimafreundlichen Investitionen und Finanzierungen geht auch eine regionale Wertschöpfung für Kommunen einher.
Die Richtlinie ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative, indem sie die Förderung für lokale Klimaschutzprojekte bereitstellt. Die nationale Klimaschutzinitiative bildet den politischen Rahmen, der auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und den Klimaschutz abzielt. Durch die Verknüpfung der Kommunalrichtlinie mit der nationalen Klimaschutzinitiative wird sichergestellt, dass Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verminderung ihrer eigenen Treibhausgasemissionen gefördert werden.
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Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse. Außerdem können Betriebe, Unternehmen und Zweckverbände, die eine kommunale Beteiligung vorweisen, die Förderung beantragen. Zudem sind folgende Institutionen antragsberechtigt:
Gefördert wird bundesweit – die aktuelle Kommunalrichtlinie hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027. Bis dahin können durchgehend Anträge für Fördermittel eingereicht werden.
Die Kommunalrichtlinie unterscheidet zwischen strategischen und investiven Klimaschutzmaßnahmen.
strategische Maßnahmen sind u.a.:
investive Förderschwerpunkte sind u.a.:
Jeder Förderschwerpunkt der Kommunalrichtlinie hat eigene Förderquoten. Diese reichen von 20 Prozent bis 100 Prozent, je nach Schwerpunkt der Maßnahmen und je nach Voraussetzung des Antragsstellers. Von höheren Förderquoten profitieren zum Beispiel finanzschwache Kommunen als auch Braunkohlereviere nach §2 des Strukturstärkungsgesetzes. Dazu zählen das Rheinische, das Mitteldeutsche und das Lausitzer Revier. Die „Finanzschwäche“ muss vorab von der Kommunalaufsicht bescheinigt werden, wenn die Kommune nicht an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnimmt. Die Förderquoten sind hier einsehbar.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Antragstellung für eine Förderung mit der Kommunalrichtlinie ein aufwändiger Prozess ist. Es ist somit empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anforderungen der Richtlinie und die Verfahren zu informieren. Daher ist es hilfreich, eine erfahrene Förderberatung zur Umsetzung in Anspruch zu nehmen, um den Antrag erfolgreich zu stellen.
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Das Einbeziehen eines erfahrenen Beratungsunternehmens bei der Antragstellung für eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie hat verschiedene Vorteile:
Insgesamt trägt die Zusammenarbeit dazu beitragen, dass Sie Ihre Projekte schneller und effektiver realisieren können und eine höhere Chance haben, neue Fördermittel für Kommunen zu erhalten.
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Weitere Informationen gibt das BMWK.