Neues Modul in der EEW Förderung – Elektrifizierung von KKU

Die Elektrifizierung spielt eine immer größere Rolle in der heutigen Wirtschaft, auch für Kleinst- und Kleine Unternehmen (KKU). Um diesen Unternehmen den Übergang zur Elektrifizierung zu erleichtern, wurde im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) das neue Modul 6 ins Leben gerufen.

Wissenswertes zum Modul 6 – Elektrifizierung

Das EEW Modul 6 steht für „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“ und ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Dieses Förderprogramm, finanziert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hat das Ziel, KKU bei der Elektrifizierung ihrer Produktionsanlagen zu unterstützen. Es bietet finanzielle Unterstützung für den Austausch oder die Umrüstung von bestehenden Anlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, hin zu elektrischen oder erneuerbaren Energien betriebenen Neuanlagen.

Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen - Modul 6 EEW

Haben Sie Interesse an der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft? Dann kontaktieren sie uns und vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Erstgespräch.

Förderbare Maßnahmen

Das EEW Modul 6 fördert den Austausch von bestehenden Produktionsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen. Es werden auch Umrüstungen von Anlagen gefördert, um sie auf den reinen Betrieb mit elektrischer Energie umzustellen. Hierbei können verschiedene Energiequellen/-träger wie erneuerbare geothermische-/hydrothermische/aerothermische Quellen, Sonnenstrahlung und Abwärme genutzt werden.

Höhe der Förderung

Das EEW Modul 6 bietet eine attraktive Förderung für Kleinst- und Kleine Unternehmen. Das Netto-Investitionsvolumen für einzelne Maßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt entweder nach der De-minimis-Verordnung oder nach Art. 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dabei ist der Förderbetrag auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderquote liegt bei 33 % bei einer Förderung nach De-minimis-VO und bei 20 % bei einer Förderung nach AGVO. Nebenkosten wie Transport- und Anschlusskosten sind auf 33 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Wie kann man die Förderung beantragen?

Um die Förderung durch das EEW Modul 6 zu beantragen, müssen KKU die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die im Merkblatt „Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“ festgelegt sind. Wir beraten Sie gerne und untertützen Sie während der Beantragung und darüber hinaus bei der Abwicklung der Förderung.

Die Elektrifizierung spielt eine Schlüsselrolle in der zukünftigen nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen. Mit dem Modul 6 haben KKU die Möglichkeit, von den Vorteilen der Elektrifizierung zu profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeit und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine grüne Zukunft für Ihr Unternehmen.

Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen - Modul 6 EEW

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