ZIM wird 2020 unter neuer Richtlinie fortgesetzt

Die aktuelle Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) läuft Ende des Jahres aus und wird zu Beginn des Jahres 2020 durch eine erneuerte Richtlinie ersetzt. Damit einher gehen außerdem die Ausschreibung und Vergabe der neuen Projektträgerschaft.

Was bedeutet das für den Antragssteller?

Neues ZIM ab 2020

Antragssteller sollten beachten, dass sie ihren ZIM-Antrag unter der aktuellen Richtlinie bis 31.12.2019 einreichen müssen. Die aktuellen Projektträger bearbeiten anschließend alle bis dato eingegangene Anträge zu Beginn des neuen Jahres. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird die neue Richtlinie Anfang 2020 veröffentlicht und löst somit die momentane Richtlinie ab. Damit einher gehen die Ausschreibung und Vergabe der neuen Projektträgerschaft. Die Vergabe soll somit im ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zu dieser Vergabe können folglich keine neuen Anträge eingereicht werden. Aktuell befindet sich die neue ZIM-Richtlinie in der finalen Abstimmung. Sie soll verschiedene Modernisierungen und Verbesserungen beinhalten. Konkrete Inhalte sind jedoch noch nicht bekannt, diese zeigen sich mit der Veröffentlichung.

Hinweis: Auch für die internationalen Ausschreibung des IraSME gilt der 31.12.2019 als Abgabefrist!

Welche Möglichkeiten habe ich noch um mein Projekt zu fördern?

Neben ZIM gibt es zudem verschiedene Möglichkeiten, ihr Projekt zu fördern:

  • Machen Sie unseren Fördercheck und wir finden für Sie heraus, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen!
  • Ab 1. Januar 2020 tritt außerdem die Steuerliche Forschungsförderung in Kraft. Damit können Sie, technologie-unabhängig, u.a. die Personalkosten Ihres Forschungs- und Entwicklungsprojektes geltend machen.
  • Haben Sie Fragen zu Ihrem ZIM Antrag oder anderen Fördermöglichkeiten? Unser Experten Team hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!