Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dessen derzeitiges jährliches Fördermittelvolumen 25 Millionen Euro beträgt. UIP fördert dabei erstmalige und großtechnische Innovationen, die sich entlastend auf die Umwelt auswirken. Prinzipiell ist eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm für jeden möglich, ist aber vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) interessant, da diese bevorzugt gefördert werden.

Welche Investitionen in die Umwelt werden im Rahmen des UIP gefördert?

Das Umweltinnovationsprogramm ist ein Technologieförderprogramm. Es fördert diverse technische Investitionen in die Umwelt, die diese entlasten und zudem die Voraussetzungen großtechnisch und erstmalig sowie das Kriterium der Demonstration erfüllen. Somit sind vor allem die folgenden Umweltinvestitionen UIP-förderfähig:

  • Herstellungsverfahren mit umweltschonendem Effekt
  • Anlagen, die die Umwelt schützen
  • Anlagen, die der Versorgung, Behandlung oder Entsorgung dienen
  • Anlagen, bei denen umweltfreundliche Produkte oder umweltfreundliche Ersatzstoffe hergestellt oder verwendet werden

Projekte, die nicht unter oben genannte Kriterien fallen, können in technologieoffenen Programmen wie zum Beispiel ZIM – Zentrales   Mittelstand gefördert werden.

Wie läuft das Verfahren einer UIP-Förderung ab?

In der Antragsphase des UIP-Förderverfahrens werden zunächst eine Projektskizze sowie ein Projektantrag eingereicht. Projektskizze und Projektantrag werden jeweils einer administrativen Prüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterzogen. Die Förderentscheidung trifft das BMU. Bewilligt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit das UIP-Projekt, bedeutet dies eine rechtsverbindliche Förderzusage.

UIP_ DORUCON

Im Anschluss hierauf beginnt die konkrete Projektphase, Diese setzt allerdings erst mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids ein, weswegen das Projekt erst nach der Förderungsbewilligung aufgenommen werden kann. Es erfolgt eine Auszahlung der Mittel durch die KfW. Im Verlaufe des Projekts müssen Zwischenberichte zum Fortgang desselben angefertigt werden. Ebenso wird mit Projektende ein Abschlussbericht verfasst, der nach einer Abnahme durch das BMU in einem erfolgreichen UIP-Projektabschluss mündet.

Welche Dokumente müssen für einen erfolgreichen UIP-Antrag eingereicht werden?

Grundsätzlich muss für eine Förderung durch das Umweltinnovationsprogramm das entsprechende Antragsformular inklusive Anlagen eingereicht werden. Darüber hinaus werden erläuternde Unterlagen zu den technischen Aspekten des Projekts sowie zu dessen Wirtschaftlichkeit und Kostenkalkulation benötigt.

Des Weiteren sind für einen UIP-Antrag auch die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gegenwärtige Betriebswirtschaftliche Auswertung sowie Jahresabschlüsse aus den zwei vorangegangenen Jahren
  • Steuerlicher Unbedenklichkeitsnachweis
  • Angebote für Leistungen und Lieferungen Dritter
  • Unterschriftenprobenblatt

Weitere Bedingungen und Konditionen des BMU-Umweltinnovationsprogramms und wieso KMUs besonders profitieren können

Im Allgemeinen müssen Projekte im Rahmen des BMU-Umweltinnovationsprogramm erstmaligen Charakter besitzen, sie dürfen also auf bundesweiter Ebene noch nicht realisiert worden sein. Außerdem muss die Projektanlage tatsächlich in geschäftlichen Betrieb genommen werden und darf nicht bloßen Demonstrationszwecken dienen. Dagegen ist die Demonstration der technologischen Innovation der Anlage sowie deren umweltentlastende Wirkung erforderlich.

UIP DORUCON

Das UIP fördert Innovationsprojekte mit Zuschüssen, wobei vor allem kleine und mittlere Unternehmen besonders profitieren können. Denn KMUs erhalten einen Investitionszuschuss von bis zu 30% der Projektkosten. Großunternehmen werden dagegen lediglich mit 20% der Kosten bezuschusst. Alternativ kann auch ein Zinszuschuss für einen KfW-Kredit gewährt werden. Dieser umfasst bis zu 70% der förderfähigen Kosten. Ein Höchstförderbetrag ist jeweils nicht festgesetzt.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm erhalten Sie auf der entsprechenden Seite der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Sie planen ein technologisches Innovationsprogramm im Themenbereich Umwelt? Wir bieten Ihnen gerne Unterstützung bei Ihrem UIP-Projekt. Treten Sie in Kontakt mit uns – wir freuen uns auf Sie!