Technologieförderung: Der Modernitätsfond des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Mit dem Modernitätsfond – mFUND – fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Technologieförderung Forschungsvorhaben, die auf eine innovative Anwendung von BMVI-relevanten Daten durch eine großflächige Nutzbarmachung und Vernetzung derselben abzielen. Dafür stellt das Bundesministerium bis 2020 ungefähr 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, aber auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Kommunen und Einzelpersonen.

Wer kann gefördert werden?

Einen Antrag können unter anderem Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie Vereine und Einzelpersonen stellen. Antragsberechtigt sind ebenfalls Einrichtungen von Bund und Land, die Entwicklungs- und Forschungsaufgaben verfolgen. Möglich sind jeweils Einzel-, aber auch Verbundprojekte. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderung interessant, da KMUs im Rahmen des Förderprogramms einen zusätzlichen Bonus erhalten können. Nicht förderfähig sind dagegen Antragsteller, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden sowie Unternehmen, die sich nach geltendem EU-Recht in Schwierigkeiten befinden.

Bisherige Projekte beschäftigten sich unter anderem mit der digitalen Erhebung von Umweltdaten, der Früherkennung von Gefahrenstellen im Straßenverkehr oder mit der Entwicklung eines Portals zur Nutzung offener Daten.

Welche Ziele verfolgt der Modernitätsfond?

Mit dem Modernitätsfond möchte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor allem die Bereiche datenbasierte Anwendungen, Daten-Governance und Datenzugang ausbauen. Entsprechend verfolgt das Förderprogramm die folgenden Ziele:

  • Konzeption neuer Lösungsansätze sowie die Weiterentwicklung bereits existenter Anwendung auf Grundlage der BMVI-Daten
  • Ermittlung von Implikationen und Bedingungen für Datenzugänge und datenbasierte Anwendungen
  • Nutzbarmachung von bereits existenten sowie zukünftigen Daten

Bedingungen für den Modernitätsfond

Modernitätsfond DORUCON

Antragsteller müssen im Rahmen des Förderprogramms die Bereitschaft zur Mitarbeit bei Veranstaltungs- und Vernetzungsformaten sowie zur Teilnahme an evaluierenden Vorgehen besitzen. Ebenso ist die Kommunikations- und Informationsarbeit des Förderprogramms zu unterstützen, in deren Kontext die Projektergebnisse eine öffentliche Darstellung finden. Bei einem Verbundvorhaben muss zudem ein Koordinator bestimmt werden, der für den Projektträger und die Bewilligungsbehörde als Ansprechpartner fungiert.  Ebenso muss in diesem Fall eine schriftliche Kooperationsvereinbarung verfasst werden.

Ablauf des Förderverfahrens

Das Förderverfahren gestaltet sich zweistufig. In der ersten Stufe müssen Projektskizzen eingereicht werden. Zunächst werden die Skizzen dann fachlich nach ihrem Inhalt geprüft. Diejenigen Antragsteller, die in diesem ersten Schritt positiv bewertet wurden, werden daraufhin dazu aufgefordert, einen formalen Förderantrag einzureichen. Über eine Bewilligung entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Förderkonditionen

Die Höhe und weitere Konditionen einer Förderung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist dabei etwa, ob sich das Projekt mit der Förderlinie 1, die sich mit der Ausarbeitung von Projektvorschlägen und Vorstudien befasst, oder mit der Förderlinie 2, die die angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung zum Inhalt hat, auseinandersetzt. Generell gelten die folgenden Förderkonditionen:

  • Projekte der Förderlinie 1 erhalten bis zu 100.000 Euro, ihre Laufzeit beträgt bis zu ein Jahr
  • Projekte der Förderlinie 2 erhalten bis zu 2 Millionen Euro, ihre Laufzeit beträgt bis zu drei Jahren
  • Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig
  • Bei Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind sogar bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig
  • Für Forschungsvorhaben von Hochschulen kann zudem eine Projektpauschale gewährt werden, deren Höhe bis zu 20% der Zuwendung beträgt
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die KMU-Kriterien der EU einhalten, können darüber hinaus einen Bonus erhalten

Im Allgemeinen sind die Fördersummen vergleichbar mit den Beträgen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Förderprogramms Horizont 2020 KMU-Instrument erhalten können. In Phase 2 des Horizont 2020 KMU-Unterinstruments SME beläuft sich die Fördersumme so auf zwischen 500.000 Euro und 2,5 Millionen Euro.

Zusätzliche Informationen

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mFUND – hier gibt es weitere Informationen.