Die neue Forschungszulage beantragen: Wer, wie, wo?

Diese und weitere Fragen rund um die Beantragung der neuen Forschungszulage beantwortet Jörg Rupp im BVMW Webimpuls – den kompletten Vortrag gibt’s hier im Video zum nachsehen.

WebImpuls: Die neue Forschungszulage beantragen – Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung – Jetzt downloaden

Die neue Forschungszulage beantragen: So geht’s

Voraussetzungen der steuerlichen Forschungsförderung

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das in Deutschland steuerpflichtig ist, die neue Forschungszulage beantragen. Dabei spielen beispielsweise die Größe oder die Gewinnsituation keine Rolle. Für verbundene Unternehmen gilt jedoch der Förderhöchstbetrag für den Verbund.

Gefördert werden:

  • Eigenbetriebliche Forschung (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung)
  • Auftragsforschung
  • Eigenleistungen eines Einzelunternehmers

Weitere Infos zur steuerlichen Forschungsförderung

Ablauf & zeitliche Rahmenbedingungen

Bescheinigung: Der Antrag auf Bescheinigung wird vor, während oder nach Projekt bei der Bescheinigungsstelle gestellt. Die Bescheinigung dient somit dem Nachweis der Forschungstätigkeit.

Antrag beim Finanzamt: Erst mit Erhalt der Bescheinigung und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten des FuE-Projektes entstanden sind, kann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden.

Das Projekt kann somit über mehrere Jahre laufen, außerdem können mehrere Projekte parallel mit der Forschungszulage gefördert werden. Allerdings ist die Gesamtfördersumme bei 1 Mio. Euro begrenzt. Die Bescheinigung gilt für ein Wirtschaftsjahr und muss also, bei erneuter Beantragung der Forschungszulage, auch erneut beantragt werden.

Inhaltliche Rahmenbedingungen der Forschungszulage

Zum einen werden Firmen- und Verflechtungsbeschreibungen benötigt. Zudem benötigen Antragsteller eine detaillierte Beschreibung ihres FuE-Projektes, die beispielsweise beinhalten:

  • Forschungs- und Entwicklungsziele
  • Technischer bzw. wissenschaftlicher Zweck
  • Stand der Technik
  • Technische Risiken
  • Methoden
  • Vorgehensweisen

Die neue Forschungszulage beantragen: Beratung & Kontakt

Die neue Forschungszulage beantragen - unsere Beratungsleistungen | DORUCON

Als erfahrene Fördermittel- und Innovationsberater unterstützen wir Sie bei der neuen steuerlichen Forschungsförderung. Wir evaluieren Ihre Projekte und konzipieren außerdem für Sie ein Förderkonzept. Zusätzlich übernehmen wir die Beantragung der Forschungszulage.

Stellen Sie uns Ihr(e) Projekt(e) vor und erhalten Sie von uns kostenfrei und unverbindlich unsere Einschätzung.