IGP Innovationsförderung – dritter Förderaufruf

Ab 24. November startet die dritte Förderrunde der IGP Innovationsförderung (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) – nun mit Schwerpunkt in den Bereichen Bildung und Informationszugang mit hohem „sozialem Impact“. Bis 2. Februar 2021 können Anträge zur Förderung eingereicht werden.

Über die IGP Innovationsförderung

Mit der IGP Innovationsförderung erweiterte das BMWi seine Förderlandschaft auf nicht-technische Innovationen. Zwar können Technologien dabei eine Rolle spielen, sind aber keine zwingende Voraussetzungen für die Förderung. Der Fokus liegt vielmehr auf der Neuartigkeit der Problemlösung. Insgesamt umfasst die Förderung drei thematische Ausschreibungsrunden. Der erste Aufruf galt digitalen Innovationen, im zweiten Förderaufruf standen kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen im Fokus. Nun startet also die dritte Förderrunde mit dem Fokus auf Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem sozialem Impact.

Der dritte Förderaufruf

IGP Innovationsförderung - dritter Förderaufruf - DORUCON

Was wird gefördert?

Das BMWi fragt im dritten Förderaufruf nach Ideen, die neue Bildungsmöglichkeiten hervorbringen, bestehende verbessern oder Zugänge zu Information erleichtern oder schaffen. Beispiele dafür wären neue Bildungs-Apps oder Plattformen, neue Konzepte für Museen oder Schulungen sowie Gamification Ansätze im Bereich Bildung. Im Fokus dabei steht zum Einen die Innovation, also die Neuwertigkeit der Idee. Zum Andern wird zudem der „soziale Impact“ berücksichtigt: welcher Nutzen hat das Gemeinwohl davon? Außerdem sollen die Ideen wirtschaftlich nachhaltig sein, also auch ein gewisses Umsatzpotenzial vorweisen.

Wer wird gefördert?

Die IGP Innovationsförderung ist branchenoffen, grundsätzlich können Start-Ups, Kleinstunternehmen sowie KMU Anträge auf Förderung stellen. Außerdem sind in Projektform B und C nicht wirtschaftliche Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner förderbar.

Wie wird gefördert?

Die Förderung mit IGP ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und unterliegt dem De-Minimis Verfahren. Ferner variieren Förderhöhe und Fördersätze je nach Projekt- und Unternehmensform.

Projektform A (Machbarkeitsstudien)
  • Kleinstunternehmen 70%
  • Kleine Unternehmen 65%
  • Mittlere Unternehmen 60%
  • In dieser Projektform sind maximal 70.000 Euro zuwendungsfähig.
Projektform B (Markteinführung)
  • Kleinstunternehmen 55%
  • Kleine Unternehmen 50%
  • Mittlere Unternehmen 45%
  • Forschungseinrichtungen 100%
  • In der Projektform B sind maximal 300.000 Euro zuwendungsfähig.
Projektform C (Innovationsnetzwerke)

Die Projektform C fördert Netzwermanagementeinrichtungen in zwei Phasen:

  • Phase 1: maximal 100.000€ sind zuwendungsfähig
  • Phase 2: maximal 200.000€ sind zuwendungsfähig
  • In Phase 1 gilt ein Fördersatz von 90%
  • in der 2. Phase 65%

Weitere Infos und Beratung zur IGP Innovationsförderung

Stellen Sie uns Ihr Projekt vor – wir prüfen, ob es die Voraussetzungen der IGP Innovationsförderung erfüllt und geben Ihnen kostenfrei unsere Einschätzung. Gerne übernehmen wir die Antragstellung sowie Abwicklung mit dem Projektträger.

Das IGP Innovationsprogramm – hier finden Sie weitere Infos zur Förderung.

Innovationsförderung – weitere Infos