Auch bei der Beantragung von sonstigen Fördermitteln unterstützt Sie das Team von DORUCON – DR. RUPP CONSULTING. Zu diesen sonstigen Fördermitteln zählen etwa öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungen, Ausfallbürgschaften, Haftungsfreistellungen sowie Kredite ohne Risiko Ihrer Hausbank. Darüber hinaus zählen ebenso Zuschüsse für Innovationen zu den sonstigen Fördermitteln. Diese können im Rahmen von diversen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes-, oder EU-Ebene erhalten werden.
Öffentliche Beteiligungsgesellschaften, vielfach auch als Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) bezeichnet, umfassen Privatorganisationen der Wirtschaft sowie deren Organisationen. Die Gesellschafter selbst sind dabei Banken, Verbände, Versicherungen und Kammern. Sie stellen das Eigenkapital zur Verfügung. Meist wird die Kapitalanalage durch die öffentliche Hand mit Hilfe von Bürgschaften und speziellen Refinanzierungen abgesichert.
Bei öffentlichen Beteiligungsgesellschaften liegt die Obergrenze der Rendite bei maximal zwölf Prozent jährlich. Des Weiteren gilt für öffentliche Beteiligungen folgendes:
Öffentliche Beteiligungsgesellschaften sind mit dem von üblichen Anbietern gewährten Risikokapital nicht zu vergleichen. Gegen ein jährliches Entgelt werden bei öffentlich geförderten Kapitalbeteiligungen stille Beteiligungen vergeben. Die Beteiligung ist als nominale Rückzahlung der Einlage konzipiert. Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften verdienen nicht am Zuwachs der stillen Reserven des Unternehmens. Weitere Vorteile dieses alternativen Finanzierungsinstruments bestehen in der Stärkung des Eigenkapitals sowie in der Schonung von Sicherheiten und der Erhöhung von Finanzierungsspielräumen. Damit kann die Aufnahme eines stillen Beteiligungspartners – wie der öffentlich geförderten Kapitalbeteiligung – eine Verbesserung der Bilanzrelation bewirken.
Die Ausfallbürgschaft, auch als Schadlosbürgschaft bekannt, ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei dieser speziellen Bürgschaftsform haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger mit seiner Bürgschaft ausfällt. Der Ausfallbürge muss dagegen nicht erst die Einrede der Vorausklage erheben. Stattdessen muss durch den Gläubiger nachgewiesen werden, dass er gegen den Hauptschuldner erfolglos die Zwangsvollstreckung versucht hat zu unternehmen. Ausfallbürgschaften sind in modifizierter Form ebenfalls ein alternatives Finanzierungsmittel. Sie werden von Bürgschaftsbanken übernommen und kommen bei der Förderung des Mittelstands und bei Existenzgründungen zum Einsatz.
Haftungsfreistellungen verbessern die Bonität eines Unternehmens, wie etwa von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Damit ermöglichen sie oftmals überhaupt erst die Gewährung eines Darlehens. Von Bedeutung ist dies insbesondere dann, wenn eigene Sicherheiten für die Absicherung des Darlehens nicht bzw. nicht ausreichend vorhanden sind. Generell gilt: Antragsteller müssen für ihr Darlehen haften. Reichen die Sicherheiten für das Darlehen allerdings nicht aus, können über die Mittelstandsbank oder die Förderbank der Bundesländer staatliche Haftungsfreistellungen beantragt werden.
Bei einem Darlehen sind dabei die folgenden Haftungsfreistellungen möglich:
Wird bei einem Darlehen der KfW-Bank oder der Förderbank dagegen keine Haftungsfreistellung für ein Darlehen angeboten, können Selbstständige bei der Bürgschaftsbank eine Bürgschaft für Betriebsmittel und Investitionen beantragen. Die Haftungsfreistellung liegt hier zwischen 50 und 80%. Auf diese Weise wird die Sicherheit und damit auch die Bonität eines Darlehens verbessert.
Zur Gewährung eines Kredits durch die Hausbank ist es notwendig, Sicherheiten nachzuweisen. Gerade bei Existenzgründungen sind Darlehen für Banken mit einem hohen Risiko verbunden. Entsprechend hoch müssen daher auch die Sicherheiten sein, damit ein Kredit durch die Hausbank bewilligt wird. Alternativ bestehen jedoch risikofreie Kreditformen. Dazu zählt beispielsweise der ERP-Gründerkredit der KfW-Bank. Dieser Kredit wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vor allem für Existenzgründer und junge Unternehmen empfohlen. Gefördert werden die Gründung eines neuen oder die Übernahme oder Festigung eines bereits bestehenden Unternehmens mit einer Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro. Nicht kreditfähig sind jedoch Unternehmen, die bereits seit mehr als 5 Jahren auf dem Markt sind sowie Unternehmen aus dem landwirtschaftlichen Sektor.
Für technologische Innovationen bestehen umfassende Möglichkeiten der Technologieförderung. Diese beinhalten verschiedene Förderprogramme, welche auf Landes-, Bundes- sowie auf EU-Ebene agieren. Konkret sind dies unter anderem die folgenden Förderprogramme:
Darüber hinaus gibt es noch weitere Förderprogramme zum Thema Energieeffizienz und anderen Themen.
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