Fördermittelberatung

In unserer Fördermittelberatung begleiten wir Sie von Beginn an. Wir stellen Ihr individuelles Förderkonzept zusammen und finden das geeignete Förderprogramm – ob für Innovationen, Investitionen oder sonstigen Fördermitteln.

Fördermittelberatung für Innovationen

Für technologische Innovationen bestehen umfassende Möglichkeiten der Technologieförderung. Diese beinhalten verschiedene Förderprogramme, welche auf Landes-, Bundes- sowie auf EU-Ebene agieren. Beispielsweise prüfen wir Ihr Projekt in unserer Fördermittelberatung auf folgende Programme:

Weitere Programme finden Sie hier in unserer Übersicht zur Innovationsförderung.

In unserer Fördermittelberatung prüfen wir Ihr FuE-Projekt auf Möglichkeiten und die Voraussetzungen der Förderprogramme. Außerdem übernehmen wir die Antragstellung.

Mit Hilfe der Technologieförderung reduzieren Sie das Risiko, das mit einem FuE-Projekt einher geht, da die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen erfolgt.

Fördermittelberatung zu Investitionen

Wachstum bringt auch Investitionsbedarf mit sich. Dafür gibt es sowohl von Bund und Ländern einige Förderprogramme zur Investitionsförderung. Diese unterstützen Unternehmen beispielsweise bei der Neuanschaffung von Gebäuden, Geräten, Betriebsmitteln, bei Investitionen in die Infrastruktur und vielem mehr.

In der DORUCON Fördermittelberatung klären wir, mit welcher Förderung Sie die maximale Entlastung erhalten – und begleiten Sie bei der Antragstellung bis zur Abwicklung des Projektes.

Weitere Fördermittelberatung

Unsere Fördermittelberatung unterstützt Sie auch bei der Beantragung von weiteren Fördermitteln. Zu diesen sonstigen Fördermitteln zählen etwa öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungen, Ausfallbürgschaften, Haftungsfreistellungen sowie Kredite ohne Risiko Ihrer Hausbank.

Öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungen

Öffentliche Beteiligungsgesellschaften, vielfach auch als Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) bezeichnet, umfassen Privatorganisationen der Wirtschaft sowie deren Organisationen. Die Gesellschafter selbst sind dabei Banken, Verbände, Versicherungen und Kammern. Sie stellen das Eigenkapital zur Verfügung. Meist wird die Kapitalanalage durch die öffentliche Hand mit Hilfe von Bürgschaften und speziellen Refinanzierungen abgesichert.

Bei öffentlichen Beteiligungsgesellschaften liegt die Obergrenze der Rendite bei maximal zwölf Prozent jährlich. Des Weiteren gilt für öffentliche Beteiligungen folgendes:

Sonstige Fördermittelberatung DORUCON
  • Eine direkte Beteiligung erfolgt nur in Ausnahmefällen, üblich ist die stille Beteiligung
  • Die Höhe der Beteiligung beginnt bei 50.000 Euro und endet bei 2,5 Millionen Euro
  • Die öffentliche Beteiligung darf nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital
  • Die Laufzeit umfasst bis zu 10 Jahre
  • Eine Bezahlung der laufenden Verzinsung findet jährlich statt. Zum Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung in Form eines Beitrags oder als Tilgungsvereinbarung über einen Zeitraum von maximal fünf weiteren Jahren
  • Es gilt das Nominalwertprinzip

Öffentliche Beteiligungsgesellschaften sind mit dem von üblichen Anbietern gewährten Risikokapital jedoch nicht zu vergleichen. Gegen ein jährliches Entgelt werden bei öffentlich geförderten Kapitalbeteiligungen stille Beteiligungen vergeben. Die Beteiligung ist als nominale Rückzahlung der Einlage konzipiert. Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften verdienen nicht am Zuwachs der stillen Reserven des Unternehmens. Weitere Vorteile dieses alternativen Finanzierungsinstruments bestehen in der Stärkung des Eigenkapitals sowie in der Schonung von Sicherheiten und der Erhöhung von Finanzierungsspielräumen. Damit kann die Aufnahme eines stillen Beteiligungspartners – wie der öffentlich geförderten Kapitalbeteiligung – eine Verbesserung der Bilanzrelation bewirken.

Ausfallbürgschaften

Die Ausfallbürgschaft, auch als Schadlosbürgschaft bekannt, ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei dieser speziellen Bürgschaftsform haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger mit seiner Bürgschaft ausfällt. Der Ausfallbürge muss dagegen nicht erst die Einrede der Vorausklage erheben. Stattdessen muss durch den Gläubiger nachgewiesen werden, dass er gegen den Hauptschuldner erfolglos die Zwangsvollstreckung versucht hat zu unternehmen. Ausfallbürgschaften sind in modifizierter Form ebenfalls ein alternatives Finanzierungsmittel. Sie werden von Bürgschaftsbanken übernommen und kommen bei der Förderung des Mittelstands und bei Existenzgründungen zum Einsatz.

Haftungsfreistellungen

Haftungsfreistellungen verbessern die Bonität eines Unternehmens, wie etwa von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Damit ermöglichen sie oftmals überhaupt erst die Gewährung eines Darlehens. Von Bedeutung ist dies insbesondere dann, wenn eigene Sicherheiten für die Absicherung des Darlehens nicht bzw. nicht ausreichend vorhanden sind. Generell gilt: Antragsteller müssen für ihr Darlehen haften. Reichen die Sicherheiten für das Darlehen allerdings nicht aus, können über die Mittelstandsbank oder die Förderbank der Bundesländer staatliche Haftungsfreistellungen beantragt werden.

Bei einem Darlehen sind dabei die folgenden Haftungsfreistellungen möglich:

  • Üblicherweise haftet die Hausbank zu 100% gegenüber der Förderbank oder die Landesbank für die Rückzahlung eines Darlehens
  • Einige Programme stellen die Hausbanken von der Haftung frei, beispielsweise erfolgt beim KfW-Unternehmerkredit eine Freistellung in Höhe von 50%
  • Im Schadensfall tragen die jeweilige Bank und Förderbank den Verlust des vereinbarten Verhältnisses
  • Damit fördert die Haftungsfreistellung die Bereitschaft zur Gewährung eines KfW-Darlehens durch die Bank

Wird bei einem Darlehen der KfW-Bank oder der Förderbank dagegen keine Haftungsfreistellung für ein Darlehen angeboten, können Selbstständige bei der Bürgschaftsbank eine Bürgschaft für Betriebsmittel und Investitionen beantragen. Die Haftungsfreistellung liegt hier zwischen 50 und 80%. Auf diese Weise wird die Sicherheit und damit auch die Bonität eines Darlehens verbessert.

Kredite ohne Risiko Ihrer Hausbank

Sonstige Fördermittelberatung DORUCON

Zur Gewährung eines Kredits durch die Hausbank ist es notwendig, Sicherheiten nachzuweisen. Gerade bei Existenzgründungen sind Darlehen für Banken mit einem hohen Risiko verbunden. Entsprechend hoch müssen daher auch die Sicherheiten sein, damit ein Kredit durch die Hausbank bewilligt wird. Alternativ bestehen jedoch risikofreie Kreditformen. Dazu zählt beispielsweise der ERP-Gründerkredit der KfW-Bank. Dieser Kredit wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vor allem für Existenzgründer und junge Unternehmen empfohlen. Gefördert werden die Gründung eines neuen oder die Übernahme oder Festigung eines bereits bestehenden Unternehmens mit einer Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro. Nicht kreditfähig sind jedoch Unternehmen, die bereits seit mehr als 5 Jahren auf dem Markt sind sowie Unternehmen aus dem landwirtschaftlichen Sektor.

Unsere Fördermittelberater arbeiten anbieterneutral und sind nur unseren Kunden verpflichtet

Viele Finanzierungsanbieter zahlen eine Provision an den Vermittler. Wir geben Provisionen direkt an den Kunden weiter, wenn diese sich nicht direkt in einen Vorteil für den Kunden umwandeln lassen. Wir sind der Meinung, dass eine Provision eines Finanzierers unsere Neutralität gefährdet. Wir suchen die bestmögliche Lösung für unsere Mandanten. Wir lassen uns nicht von FinTech oder anderen Dienstleistern als verlängerter Vertriebsarm einspannen.

Das Interesse unserer Fördermittelberatung ist es, das Maximale für unsere Mandanten zu erreichen. Wir arbeiten auf Basis von Fix- und Erfolgshonoraren, die unsere Mandanten übernehmen. Diese haben die Sicherheit, dass Ihr Interesse an erster Stelle steht.

Sie planen ein Innovationsvorhaben und benötigen Unterstützung bei der Projektfinanzierung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auch steht Ihnen jederzeit unser kostenloser Fördercheck zur Überprüfung der Förderfähigkeit Ihres Innovationsprojekts zur Verfügung.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Mehr als 10 Jahre Erfahrung
  • Maximale Erfolgsquote
  • Vom BMWK im Programm go-inno autorisiert
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