Forschungszulage: Bescheinigungsverfahren der neuen Bescheinigungsstelle

Zur Beantragung der Forschungszulage benötigen Antragsteller im ersten Schritt eine Bescheinigung zum Nachweis der Forschungstätigkeit. Die dafür zuständige Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist nun bekannt.

Die neue Bescheinigungsstelle

Die Bescheinigungsstelle ist ein Konsortium bestehend aus der AiF Projekt GmbH, der VDI Technologiezentrum GmbH und dem DLR Projektträger. Diese drei Projektträger sind damit beauftragt, Anträge zum Nachweis der Innovationshöhe zu prüfen und zu beurteilen. Unternehmen können die Forschungszulage erst mit bewilligter Bescheinigung beantragen.

Bescheinigungsstelle

Warum benötigen Unternehmen eine Bescheinigung?

Die steuerliche Forschungsförderung ist in einem eigenständigen Gesetz geregelt ist. Somit liegt ein Rechtsanspruch auf die Förderung vor, jedoch nur ein begrenztes Budget. Damit kann nicht jedes Unternehmen die Forschungszulage in Anspruch nehmen. Um die steuerliche Förderung zu erhalten und einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt zu stellen, muss die Bescheinigung bzw. der Nachweis der Forschungstätigkeit vorab vorliegen.

Was prüft die Bescheinigungsstelle?

Damit das FuE-Vorhaben auch als solches bewilligt wird, müssen Forschung und Entwicklung zur „systematischen Erweiterung des Wissenstandes“ beitragen.
Dazu gehört die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Neuartig: Die Ergebnisse der Forschung müssen originär sein.
  • Schöpferisch: Das FuE-Vorhaben erweitert den Wissenstand mit völlig neuen Ergebnissen.
  • Ungewiss: Das FuE-Vorhaben ist mit einem Risiko verbunden, da die Ergebnisse vorab ungewiss sind.
  • Systematisch: Das Forschungsprojekt ist planbar hinsichtlich Budget und Ressourcen.
  • Übertragbar: Die Forschungsergebnisse, ob positiv oder negativ, lassen sich von anderen nachvollziehen und reproduzieren.

Bescheinigung & Beantragung

Bescheinigungsstelle Forschungszulage DORUCON

Das Verfahren der Bescheinigungsstelle

Zum Nachweis der Forschung können Unternehmen den Antrag vor, während oder nach dem FuE-Projekt stellen. Es gibt generell keine Einreichungsfrist für den Antrag auf Bescheinigung. Dennoch sollten Unternehmen die Abgabenordnung beachten, die die Verjährung von Folgebescheiden regelt. Bescheinigungen können für FuE-Projekte beantragt werden, mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde.

Möchte ein Unternehmen die steuerliche Förderung für mehrere FuE-Projekte in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich außerdem, eine gemeinsame Bescheinigung zu beantragen. Die Vorhaben müssen allerdings klar voneinander abgrenzbar sein. Sobald die Bescheinigungsstelle eingerichtet ist, kann die Beantragung beginnen. Diese werden elektronisch, über ein Web-Portal gestellt. Formulare und weitere Infos zur Beantragung sind bisher nicht veröffentlicht.

Beantragung der steuerlichen Forschungsförderung

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das in Deutschland steuerpflichtig ist, unabhängig der Größe sowie Gewinnsituation, die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Auch Auftragsforschung fördert die Forschungszulage. Mit Erhalt der Bescheinigung können Unternehmen dann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen – nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten entstanden sind.

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