IGP Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das IGP Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des Bundeswirtschaftsministeriums fördert explizit nichttechnische Innovationen. Zu diesem Zweck werden in einem Zeitraum von 4 Jahren 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Was ist das IGP Innovationsprogramm?

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Das Bundeswirtschaftsministerium erweitert mit dem IGP Innovationsprogramm somit seine Innovationsförderung. Neben den technischen Innovationen, die bereits durch diverse Förderprogramme für den Mittelstand wie die ZIM Förderung oder KMU-innovativ abgedeckt sind, werden jetzt zudem nicht-technische Innovationen mit Fördermitteln unterstützt.

Was sind nichttechnische Innovationen?

Dazu sagt die Richtlinie folgendes:

„Unter nichttechnischen Innovationen werden neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle verstanden. Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisationale Strukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechaniken abzielen. Dabei können durchaus auch neue Technologien eingesetzt werden. Nichttechnische Innovationen können in marktorientierter und gemeinwohlorientierter Ausprägung, aber auch in Mischformen vorliegen.“

Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Gemeint sind dementsprechend Innovationen aus den folgenden Bereichen:

  • innovative Geschäftsmodelle und Designansätze
  • digitale sowie datengetriebene Geschäftsmodelle
  • kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen
  • Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“
  • Anwendungssoftware, beispielsweise aus dem Bereich Bildung und Informationszugang
  • neue Formen der Technologienutzung

Welche Projekte werden im IGP Innovationsprogramm nicht gefördert?

  • Routinemäßige Adaptationen von bestehenden Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- sowie Marketingkonzepten
  • Routinemäßige Adaptationen von bereits bestehenden Geschäftsmodellen
  • Innovationsaktivitäten, die jedoch nicht in Deutschland durchgeführt werden

Welche Kriterien werden bei der Förderentscheidung berücksichtigt?

InnovationshöheKreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes sowie Differenz zu bisherigen Lösungen.
Neuigkeitswert und mögliche Leuchtturmeffekte werden auf nationalem und internationalem Level berücksichtigt.

Bei Projektform C gilt dies analog für das Innovationspotenzial des übergeordneten Netzwerkthemas. Außerdem wird das spezifische Innovationsumfeld berücksichtigt.
AnreizeffekteBegründung der Antragsteller zum Förderbedarf sowie das Spannungsverhältnis zwischen der finanziellen Situation und dem Innovationswagnis.

Der Entwicklungsprozess muss bei den Projektformen A und B auf das realistisch erreichbare Gelingen einer Innovation gerichtet sein, aber gleichwohl mit Risiken behaftet sein.
Qualität und ÜberzeugungskraftAufbau und Zielorientierung des Projekt, Zügige und sinnvolle Taktung der Projektschritte, Verständlichkeit und Logik der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in ungeförderte Folgeaktivitäten, sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.

Bei Projektform C insbesondere die Qualität und Struktur der zu erstellenden Innovationsroadmap.
Qualifikation und Motivation der ProjektbeteiligtenBerufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten, Zusammensetzung des Teams und vorgesehene Arbeitsteilung, außergewöhnliche fachübergreifende Kooperationsmuster.

Bei Projektform C insbesondere auch die Qualifikation der Netzwerkmanagementeinrichtung sowie die Eignung und das Zusammenspiel der teilnehmenden Partner.
Erzielen eines möglichst großen MarkterfolgsGemäß der Ausrichtung des BMWi werden außerdem berücksichtigt:

Potential für Umsatz und Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland im Kontext des Wertschöpfungspotenzials für die Antragsteller selbst.

Darüber hinaus, ob Erwägungen zu Projekteffekten über die Antragsteller hinaus in die Förderentscheidung einfließen.
Sozialer ImpactEin Projekt mit „sozialem Impact“ muss zusätzlich das Potential haben, sich positiv auf das Gemeinwohl auszuwirken.

Berücksichtigt wird der Nutzen für die Gesellschaft, die Skalierbarkeit des Ansatzes auf andere Bereiche bzw. Regionen und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit.

Eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit besteht, wenn überzeugend dargestellt wird, dass das Projektergebnis nach Abschluss der IGP-Förderung durch andere Finanzierungsquellen weiter prosperiert.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die die KMU-Kriterien erfüllen, sind förderberechtigt. Forschungseinrichtungen und andere Partner können zudem über Unteraufträge ins Projekt miteingebunden werden. Freiberufler/innen, Handwerker/innen und andere Selbständige, mit oder ohne Beschäftigte und gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG) sind ebenso antragsberechtigt. Innovatoren vor der Gründung können ebenfalls Anträge einreichen. Vor dem Erlass des Zuwendungsbescheides muss allerdings das Unternehmen gegründet sein, um als Zuwendungsempfänger zur Verfügung zu stehen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des IGP Innovationsprogramms von nichttechnischen Innovationen werden drei Projektformen mit unterschiedlichen Laufzeiten subventioniert:

ProjektartLaufzeit
A (Frühphase / Machbarkeit) Experimentelle Einzel- und Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests max. 12 Monate
B (Ausreifung / Marktpilotierung) Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt max.
24 Monate
C (Netzwerke) Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inklusive Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden.
Die Akteure erarbeiten sich im gegenseitigen Austausch Wissen zu übergreifenden Innovationsthemen.
max.
27 Monate

Wie wird gefördert?

Jede IGP – Förderung von nichttechnischen Innovationen entspricht einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Zuwendungsempfänger erhalten somit maximal die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fördersätze, die auf zuwendungsfähige Kosten und Ausgaben bezogen werden.

Projektform A und B

ProjektformKleinstunternehmenKleinunternehmenMittlere UnternehmenGemeinnützige unternehmenForschungseinrichtungen, insbesondere
Universitäten und
Hochschulen
A70 %65 %60 %75%X
B55 %50 %45 %70%100 %
  • maximal 70.000€ in Projektform A
  • maximal 300.000€ in Projektform B

Projektform C

KleinstunternehmenKleinunternehmenMittlere Unternehmen
Phase 190%90%90%
Phase 280%65%50%
  • maximal 300.000 Euro
  • Phase 1 maximal 100.000 Euro
  • Phase 2 maximal 200.000 Euro

Ablauf des IGP Innovationsprogramms

Das Programm startet zum 01. Oktober 2019 und ist in Kraft bis zum 30. September 2023. Aufrufe zu unterschiedlichen Themengebieten sind folglich in Planung.

  • 18.12.2019 bis 28. Februar 2020: Digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle sowie Pionierlösungen
  • 23. Juni 2020 bis 11. August 2020: Geschäftsmodelle und Pionierlösungen der Kultur- und Kreativwirtschaft – Zur zweiten Ausschreibung
  • 24. November 2020 bis 2. Februar 2021: Schwerpunkt in den Bereichen Bildung und Informationszugang mit hohem „sozialen Impact“ – Zur dritten Ausschreibung der IGP Innovationsförderung

Haben Sie eine nichttechnische Innovation?
Wir prüfen, ob diese im Rahmen des IGP Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen förderfähig ist.

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Die Berater der DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH sind deutschlandweit tätig.

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